Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten
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Finanzierungskompetenzen zwischen Bund und Kantonen hin und kritisiert die fehlende Abstimmung der Vorlage mit laufenden Gesetzgebungsrevisionen in anderen Bereichen.
3.4 Dachverbände der Wirtschaft
Die Dachverbände der Wirtschaft begrüssen grundsätzlich die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, äussern sich bezüglich der Umsetzung jedoch unterschiedlich. Während Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB die Vorlage als unzureichend erachten, sprechen sich der Schweizerische Arbeitgeberverband SAV und der Schweizerische Gewerbeverband SGV für eine pragmatische und verhältnismässige Umsetzung aus.
Der SGV teilt das Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und unterstützt grundsätzlich das Vorgehen eines indirekten Gegenvorschlages. Er betont jedoch, dass die Umsetzung verhältnismässig und pragmatisch erfolgen soll. Der SGV befürwortet einen Ansatz, der auf Zusammenarbeit statt auf Zwang beruht und spricht sich für Anreize aus, die es Unternehmen ermöglichen, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu engagieren. Nach Ansicht des SGV sollte das neue Inklusionsgesetz als Rahmeninstrument mit allgemeinen Zielen und Grundsätze ausgestaltet sein, ohne subjektive Rechte oder direkte Verpflichtungen für Arbeitgeber zu schaffen. Schliesslich betont der SGV die Bedeutung einer kohärenten Gesetzgebung in den relevanten Bereichen.
Der SAV begrüsst die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich, lehnt jedoch weitergehende gesetzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber ab. Die laufenden Inklusionsbemühungen in den relevanten Gesetzgebungen sollten nach Ansicht des SAV kohärent abgestimmt werden. Er betont, dass der Schutz vor Diskriminierung eine staatliche Aufgabe bleibe und angemessene Vorkehrungen zur Inklusion als solche im Inklusionsrahmengesetz oder als individualisierte Massnahme im IVG zu regeln sind, statt sie privaten Arbeitgebern zu übertragen.
Der SGB begrüsst die Bemühungen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, hält die Vorlage jedoch für unzureichend, um die Ziele der Inklusionsinitiative zu erreichen. Er kritisiert den seiner Ansicht nach zu engen Behinderungsbegriff und fordert einen Rechtsanspruch auf selbstbestimmtes Wohnen sowie klare Verpflichtungen von Bund und Kantonen. Insgesamt sieht der SGB im Vorentwurf keine bedeutenden Verbesserungen für Arbeitnehmende mit Behinderungen und fordert eine stärkere Berücksichtigung des Arbeitsbereichs im Inklusionsrahmengesetz.
Travail.Suisse begrüsst die Stossrichtung der Vorlage, erachtet die darin vorgesehenen Massnahmen jedoch als unzureichend, unter anderem da zentrale Lebensbereiche unberücksichtigt blieben und an einen zu engen Behinderungsbegriff angeknüpft werde. Travail.Suisse fordert die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf selbstbestimmtes Wohnen sowie verbindliche Verpflichtungen von Bund und Kantonen. Weiter verlangt Travail.Suisse einen verbesserten Zugang zu notwendigen Assistenz- und Unterstützungsleistungen sowie zu modernen Hilfsmitteln.
3.5 Weitere Interessengruppen und Einzelpersonen
Die Rückmeldungen der Behindertenorganisationen fallen ausnahmslos negativ aus. Praktisch durchgehend wird eine zu langsame und ungenügende Umsetzung der UNO-BRK moniert. Deutlich kritisiert wird zudem der Entscheid, den Behinderungsbegriff nach Art. 112b Abs. 3 BV zu definieren, da so ein Grossteil der Menschen mit Behinderungen vom Anwendungsbereich des neuen Bundesgesetzes über die Inklusion ausgenommen würden. Gefordert wird stattdessen ein umfassender Behinderungsbegriff, der sich ggf. auf das BehiG oder die UNO-BRK abstützt. Zudem fokussiere sich der Vorentwurf zu sehr auf das institutionelle Wohnen. In diesem Zusammenhang wird auch der Transfer von Ressourcen weg von den Institutionen und hin zum ambulant betreuen Wohnen gefordert. Schliesslich lasse der Vorentwurf auch andere wichtige Lebensbereiche ausserhalb des Wohnens unberücksichtigt. Insgesamt wird eine umfassende Revision des Vorentwurfs gefordert.
Auch der Dachverband Agile übt umfassende Kritik an der Vorlage. Der VE-InG sei keine angemessene Antwort auf die Inklusions-Initiative und beinhalte keine konkreten Massnahmen für eine fortschrittliche