Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 20. Dezember 2024 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative vom 5. September 2024 «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen» (Inklusionsinitiative) auszuarbeiten.

Der vom EDI ausgearbeitete Vorentwurf besteht aus zwei Teilen. Er umfasst ein neues Rahmengesetz für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen mit Fokus auf den Bereich Wohnen und eine Teilrevision des IVG mit Anpassungen in den Bereichen Hilfsmittel und Assistenzbeitrag für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit.

Das neue Bundesgesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen stützt sich auf Artikel 112b BV. Es soll Bund und Kantonen einen gemeinsamen Rahmen vorgeben und die Grundsätze und Ziele der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Bereich Wohnen, festlegen. Konkret zielt das Gesetz darauf ab, die Teilhabe an der Gesellschaft, die Wahlfreiheit und die unabhängige Lebensführung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Dabei berücksichtigt es die internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere diejenigen, die sich aus dem Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ergeben.

Der Vorentwurf vereint mehrere Kernanliegen: Neben einem allgemeinen programmatischen Rahmen zur Inklusion werden spezifische Grundsätze für den Bereich Wohnen festgelegt, der als prioritärer Bereich identifiziert wurde. Er bekräftigt das Recht von Menschen mit Behinderungen, selbstbestimmt zu entscheiden, wie sie leben und wohnen wollen, und hält die Kantone dazu an, eine Reihe angepasster Unterstützungsmassnahmen anzubieten, ohne dabei neue Leistungen auf Bundesebene zu schaffen. Schliesslich sieht der Vorentwurf Massnahmen für eine bessere Koordination zwischen Bund und Kantonen vor.

Am 6. März 2025 nahm das Parlament die Motion SGK-N 24.3003 «Das IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entsprechende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen» an. Die Motion gibt dem Bundesrat den Auftrag, durch eine Revision des IFEG eine zeitgemässe Rechtsgrundlage zu schaffen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform sowie ihren Wohnort frei und selbstbestimmt wählen können und die hierzu nötige Unterstützung erhalten. Die Stossrichtung der Motion deckt sich damit weitgehend mit der Zielsetzung der Initiative im Bereich des Wohnens. Der Bundesrat schlug deshalb vor, die Motion 24.3003 ebenfalls im Rahmen des Gegenvorschlags umzusetzen und die noch relevanten Teile des IFEG in das neue Rahmengesetz zu integrieren. Dies ist im Vorentwurf erfolgt.

Gleichzeitig sieht der Vorentwurf eine Teilrevision des IVG vor, die den Zugang zu Hilfsmitteln und zum Assistenzbeitrag verbessern soll, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit. Ausserdem wird im Hinblick auf eine künftige Vereinfachung der Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen eine Rechtsgrundlage für Pilotversuche geschaffen, die ein selbstbestimmtes Leben fördern.

2 Vernehmlassungsverfahren

2.1 Ausgangslage

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 25. Juni 2025 bis zum 16. Oktober 2025. Zur Teilnahme eingeladen waren die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die auf nationaler Ebene tätigen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise, insbesondere die Behindertenorganisationen.

2.2 Eingegangene Stellungnahmen

Insgesamt gingen 164 Stellungnahmen ein.

Es haben Stellungnahmen abgegeben (in alphabetischer Reihenfolge):