Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten

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Die Behindertenkonferenz Kanton Bern begrüsst die Aufnahme einer Bestimmung zu Wohnortwechsel.

Agile vertritt die Ansicht, die Bestimmung solle einen einklagbaren Anspruch auf Wohnortwechsel vorsehen.

6.11.3 Art. 11 Abs. 3

ARTISET/INSOS fordern den Einbezug von kantonal anerkannten Leistungserbringern bei der Umsetzung der Massnahmen und schlagen hierfür folgende Neufassung der Bestimmung vor:

«Bund und Kantone beziehen bei der Erarbeitung und Umsetzung der Massnahmen nach diesem Gesetz betroffene Personen und Organisationen, die ihre Interessen vertreten, und die anerkannten Leistungserbringer ein.»

Agile und Inclusion Handicap kritisieren, der Einbezug von Menschen mit Behinderungen bleibe zu vage.

6.11.4 Art. 11 Abs. 4

Die Kantone AG, BE, GL, NW, OW, TG, TI, UR und ZG sowie die SODK kritisieren, dass ein solcher Austausch bereits existiert aber nicht zum gewünschten Ergebnis führt.

ARTISET/INSOS kritisieren das Fehlen eines griffigen Kontrollmechanismus.

Agile und Inclusion Handicap fordern eine Institutionalisierung des Austausches.

6.12 Art. 12 allgemein

Die Kantone AG, BE, GL, NW, OW, TG, TI, UR und ZG sowie die SODK lehnen verpflichtende kantonale Aktionspläne im Grundsatz ab.

Die FDP kritisiert, der indirekte Gegenvorschlag schaffe vermehrt Verpflichtungen zur Koordination, Planung und Berichterstattung, ohne den tatsächlichen Mehrwert dieser neuen bürokratischen Verfahren aufzuzeigen und die Zuständigkeiten zu klären. Die kantonale Verpflichtung zur Ausarbeitung von Aktionsplänen werfe im Hinblick auf bereits bestehende Umsetzungsstrategien Fragen auf.

Der Kanton SH kritisiert, der durch die Bestimmung entstehende Mehraufwand sei ungeklärt.

Der Kanton BL und Inclusion Handicap betrachten die kantonalen Aktionspläne als nicht ausreichend und fordern eine Orientierung an der UNO-BRK.

Die Kantone BL, GE, OW, SO, VS und ZG sowie die SODK und die Organisationen Agile und Inclusion Handicap erachten den Fokus der Norm auf die Themen Wohnen und Arbeit als zu restriktiv.

ARTISET/INSOS fordern eine Kontrollinstanz für die Aktionspläne.

ARTISET/INSOS und FRAGILE Suisse fordern Mindeststandards für kantonale Aktionspläne und eine aktive Rolle des Bundes bei der interkantonalen Koordination.

Mehrere Privatpersonen fordern den Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen bei der Ausarbeitung der Aktionspläne.

Association Autisme Genève fordert eine Überwachung der Aktionspläne durch den Bund.

Agile schlägt folgende Anpassung der Norm vor: