Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten

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Die Kantone BE, GL, SG, TG und UR sind der Ansicht, dass die Vorlage im Widerspruch zum Nationalen Finanzausgleich (NFA) stehe.

Der Kanton BE fordert zudem, die Vorlage sei mit Mechanismen zur Sicherstellung der Kostenneutralität zu ergänzen.

Die SVP erachtet die zusätzliche Verpflichtung der Kantone ohne Schaffung von neuen Bundesleistungen als problematisch.

4.13 Abstimmung mit anderen Rechtssetzungsvorhaben

Anlass zur Kritik gibt auch die Abstimmung der Vorlage mit anderen Rechtssetzungsvorhaben. Die

Kantone AG, BL, GE, GL, NW, UR, SO, VD und ZG sowie die SODK, der SAV, der SGV, die

Behindertenkonferenz Kanton Bern und eine Privatperson kritisieren, die Gelegenheit den Vorentwurf mit anderen Projekten, wie namentlich der Teilrevision des BehiG zu koordinieren, sei verpasst worden.

Der SAV vertritt die Ansicht, dass im Rahmen der IV-Revision alle laufenden Inklusionsbemühungen geeint angegangen werden sollten.

ARTISET/INSOS kritisieren das Fehlen einer Gesamtsicht auf die Entwicklung der Behindertenpolitik.

Die SVP weist darauf hin, dass der Bundesrat erst am 20. Dezember 2024 die Botschaft zur Teilrevision des BehiG verabschiedet habe.

Die Mitte erachtet den Vorentwurf als unklar und warnt vor Doppelspurigkeiten.

5 Revision des Invalidenversicherungsgesetzes

In Bezug auf die Teilrevision IVG kann summarisch festgehalten werden, dass die vorgeschlagenen Änderungen begrüsst oder zumindest nicht bestritten werden. Hingegen fordern viele Vernehmlassungsteilnehmende weitergehende Massnahmen, insbesondere im Bereich der Hilfsmittel und beim Assistenzbeitrag.

5.1 Kantone und Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren

Die grosse Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BS, GE, SH, SG, SO, TI, VD, VS, ZH sowie die SODK) befürwortet die Teilrevision des IVG. Einige Kantone befürworten zwar die Vorlage, sind dennoch der Auffassung, dass in den kommenden Jahren eine grundlegende Reform des IVG zur Verbesserung des selbstbestimmten Lebens erforderlich ist (AI, AR, BS, NW, UR, ZG). Dieser Ansicht ist auch die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), auf deren Stellungnahme diverse Kantone explizit verweisen (BL, FR, JU, LU, NE).

Der indirekte Gegenvorschlag als Ganzes wird von ein paar Kantonen abgelehnt (BE, BL, GL, GR, OW, SZ, TG), meist ohne explizit auf die IVG-Revision einzugehen (BL begrüsst hingegen die Änderungen im IVG).

5.2 Politische Parteien

Die EDU äussert sich nicht direkt zu den revidierten IVG-Bestimmungen. Nach der Partei könnte ein Ausbau der persönlichen Assistenzleistungen durch Einsparungen bei Institutionen und Verwaltung ausgeglichen werden und würde daher nicht zu grossen Mehrkosten führen.

Die EVP lehnt die Teilrevision des IVG ab. Sie ist der Ansicht, dass die vorgesehenen Massnahmen zu kurz greifen, bestehende Strukturen weitgehend zementiert und zentrale Anliegen wie die Stärkung des Assistenzbeitrags, die Öffnung des Zugangs zu Leistungen oder die konsequente Förderung selbstbestimmten Wohnens nicht genügend berücksichtigt würden.