Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/23: Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel · 37 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Jagdverordnung – Version zur Vernehmlassung

mieren, regeln die Kantone die Anforderungen für den Einsatz von Drohnen durch fachkundige Personen zur Rettung neugeborener Rehkitze vor Mähmaschinen. Die Fachkundigkeit betrifft sowohl den Betrieb der Drohne als auch das «Behändigen» der Rehkitze.

2a. Abschnitt: Wildtierkorridore

Die neue Regelung der Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung erfolgt in mehreren Verordnungsartikeln. Weil die Artikel 8c-e thematisch zusammengehören, wird ein neuer Abschnitt 2a mit dem Titel Wildtierkorridore eingefügt.

Art. 8c Inventar der Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung

Die Kantone sind im Rahmen der Vernehmlassung dazu aufgefordert, sich den Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung auf ihrem Kantonsgebiet zu äussern.

Für langfristig überlebensfähige Wildtier-Populationen braucht es einen Austausch von Individuen zwischen Teilen der Population. Dazu sind sie auf Vernetzungsachsen zwischen ihren Kernlebensräumen angewiesen. Die zunehmende Fragmentierung der Landschaft durch menschliche Infrastrukturen schränkt die Ausbreitung von Wildtieren ein und beeinträchtigt saisonale Wanderungen. Wildtierkorridore sind Teilstücke in den Vernetzungsachsen zwischen Kernlebensräumen, die durch natürliche oder anthropogene Strukturen oder intensiv genutzte Areale seitlich permanent begrenzt sind. Die Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung wurden erstmals 2001 gemeinsam mit den Kantonen ermittelt und in der BAFU-Publikation «Korridore für Wildtiere in der Schweiz» veröffentlicht. Eine erste Aktualisierung erfolgte zusammen mit den Kantonen 2011; 2020 erfolgte im Rahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) die Überarbeitung der überregionalen Wildtierkorridore.

Absatz 1 definiert als Zweck der Wildtierkorridore, die Wanderung von Wildtieren zwischen ihren Kernlebensräumen zu sichern. Die Freihaltung dieser Engstellen auf den überregionalen Verbindungsachsen ist unerlässlich für den Austausch von Wildtieren zwischen einzelnen Teilpopulationen oder auch für saisonale Wanderungen zwischen Sommer- und Winterlebensraum (z.B. beim Rothirsch). Überregionale Wildtierkorridore beinhalten Fernwechsel von grossen Säugern (z.B. Rothirsch und Wildschwein) bzw. verbinden Naturräume grossräumig.

Absatz 2: Objekte, die Bestandteil des Bundesinventars der Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung sind, werden in Anhang 4 der Verordnung aufgelistet.

Absatz 3: Das Bundesinventar der Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung umfasst die kartografische Darstellung des Perimeters jedes Wildtierkorridors, Angaben zu den Zielarten sowie eine Beurteilung zum Zustand des Korridors und die wichtigsten Massnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit.

Zielarten: Im Fokus stehen die Huftiere (Rothirsch, Wildschwein, Reh oder Gämse) und daneben Arten wie Fuchs, Dachs, Luchs oder Feldhase.

Zustand: Zu unterscheiden ist zwischen intakten Wildtierkorridoren, die keine Unterbrüche durch kaum überwindbare Barrieren aufweisen, beeinträchtigten sowie unterbrochenen Korridoren. Beeinträchtigte Wildtierkorridore haben eine eingeschränkte Funktionalität infolge Verarmung an Leitstrukturen und Vernetzungselementen. Eingezäunte Autobahnen, unter Umständen auch stark befahrene Strassen zusammen mit Bahnlinien und Siedlungen unterbrechen Wildtierkorridore permanent. Die wichtigsten Massnahmen zur Sicherung der Funktionalität werden für jeden Korridor definiert. Das Inventar wird periodisch nachgeführt.

Absatz 4: Das Bundesinventar der Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung ist Teil der Verordnung und wird elektronisch publiziert. Als Basis für das neu rechtlich verankerte Inventar dient das bestehende Inventar, das auf der BAFU-Webseite sowie dem Bundes-Geodatenportal zur Verfügung steht (Wildtierkorridore (admin.ch) oder map.geo.admin).