Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/23: Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel · 37 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Jagdverordnung – Version zur Vernehmlassung

Art. 8d Massnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Funktionalität von Wildtierkorridoren

Zur Sicherstellung und Förderung der Durchgängigkeit der Wildtierkorridore sind verschiedene Massnahmen nötig. Absatz 1 präzisiert den gesetzlichen Auftrag nach Artikel 11a Absatz 2 JSG zur räumlichen und funktionalen Sicherung der überregionalen Wildtierkorridore. Im Zentrum steht die Durchgängigkeit der Korridore, die nicht durch menschliche Nutzungen beeinträchtigt werden soll. Bei Eingriffen, welche die Funktionalität eines Korridors beeinträchtigen, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der dem öffentlichen Interesse an der Funktionalität der überregionalen Wildtierkorridore entsprechend Rechnung getragen wird.

Der Bund sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Nationalstrassen für die Planung und den Bau entsprechender Wildtierpassagen zur Querung der Nationalstrassen. Beim Errichten solch teurer Bauten ist es im Sinne einer Investitionssicherung zusätzlich wichtig, dass die Kantone den freien Zugang der Wildtiere zum Bauwerk in der Landschaft raumplanerisch absichern.

Gemäss Absatz 2 ist es notwendig, die überregionalen Wildtierkorridore sowohl in der Sachplanung auf Bundesebene als auch in den kantonalen Richt- und Nutzungsplanungen nach der Raumplanungsgesetzgebung zu berücksichtigen. Die Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung gemäss Bundesinventar sind in den kantonalen Richtplänen (Karte) einzutragen.

Absatz 3 listet in nicht abschliessender Weise diejenigen Massnahmen auf, welche die Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Erhaltung der Funktionalität der Wildtierkorridore zu ergreifen haben. Die Durchwanderbarkeit einer Landschaft ist umso eher gewährleistet, je weniger Hindernisse, Barrieren und Störungen (durch Freizeitaktivitäten, Lärm und Lichtemissionen in der Nacht) und je mehr natürliche Leitstrukturen (Hecken, Feldgehölze, Bachläufe, extensiv genutzte Flächen usw.) vorhanden sind.

Buchstabe a: Die Kantone sorgen für eine angepasste Nutzung innerhalb der Wildtierkorridore, um die Durchgängigkeit der Landschaft für Wildtiere zu gewährleisten. Wildtierkorridore überlagern in den allermeisten Fällen Nicht-Bauzonen, in aller Regel Landwirtschaftszonen. Wildtierkorridore führen nicht zu einem Verlust von Kulturland. Sie können dazu beitragen, das Kulturland offen zu halten und vor weiterer Überbauung zu schützen.

Die landwirtschaftliche Nutzung und die Sicherung der Durchwanderbarkeit der Wildtierkorridore sind grundsätzlich vereinbar. Probleme können sich bei einer landwirtschaftlichen Nutzung ergeben, die stark auf Bauten und Anlagen angewiesen ist. So können beispielsweise eingezäunte Obstkulturen, Folientunnel oder Gewächshäuser kritisch sein. Von Zäunen gehen keine dauerhaften Beeinträchtigungen der Wildtierkorridore aus, wenn folgende Grundsätze für wildtierfreundliche Zäune berücksichtigt werden:

• Mobile Elektrozäune: Bei diesen ist es wichtig, dass sie fachgerecht aufgebaut, unterhalten, elektrifiziert und sichtbar markiert werden. Sobald keine Nutztiere mehr innerhalb des Zauns weiden, sollten diese schnellstmöglich wieder abgebaut werden.

• Fest installierte Elektrozäune: Diese Zäune dürfen nur unter Strom stehen, solange Nutztiere innerhalb des Zauns weiden. Die unterste Litze soll in einer Höhe angebracht werden, dass Wildtiere unter dem Zaun durchkriechen können, andernfalls sollte diese Litze entfernt werden, wenn keine Nutztiere innerhalb des Zauns weiden.

• Metallgitterzäune: Der Bau von hohen Metallgitterzäunen ist zu vermeiden und höchstens kleinräumig zu bewilligen. Forstzäune müssen sichtbar markiert werden und sollten sobald wie möglich wieder entfernt werden.

Zudem müssen die Kantone verhindern, dass Nutzungen wie Waldwirtschaft und Freizeittourismus, Lärm und nächtliche Lichtemissionen die Funktionalität der Korridore dauerhaft beeinträchtigen.

Buchstabe b: Strukturelemente sind zentral für die ökologische Aufwertung von Wildtierkorridoren. Sie wirken als Trittsteinbiotope. Dazu zählen das Pflanzen von Leitstrukturen wie Einzelbäume und Hecken, Bodenabschürfungen, Schaffung von Amphibientümpeln oder das An-