Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/23: Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel · 37 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 32Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur Änderung der Jagdverordnung – Version zur Vernehmlassung

Schutzgebietsstatistik sowie der Markierungsdatenbank Säugetiere ist dies der Verein Wildtier Schweiz. Mit der Rückkehr der grossen Beutegreifer und mit der Ausbreitung und Bestandszunahme anderer Wildtierarten oder der fischfressenden Vogelarten, sowie dem vermehrten Aufkommen von Tierseuchen hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass es für die Vollzugsarbeit der Kantone nicht reicht, nur die Ergebnisse der wildtierbiologischen Forschung bereitzustellen. Gerade beim Management der Konflikte verursachenden Wildtiere sind die Kantone auf überkantonal durchgeführte Bestandsüberwachungen, regional aufbereitete Grundlagen und eine sach- und zeitgerechte sowie auf Fakten basierende fachliche Beratung angewiesen.

Die vorgesehenen Themenbereiche werden in Absatz 2 ausgeführt. Der Aufgabenschwerpunkt der Stelle liegt bei der Unterstützung und Beratung der Kantone im Umgang mit Wildtierarten, die eine besondere Herausforderung darstellen. Zu diesem Zweck schliesst sie mit verschiedenen Institutionen Leistungsaufträge ab, wobei sie deren Tätigkeiten koordiniert und diese Institutionen im Sinne eines Netzwerks verbindet. Indem schon heute mit verschiedenen dieser Institutionen Verträge bestehen, können diese weitergeführt werden und es entstehen diesbezüglich keine neuen Kosten. Im Buchstabe a wird beschrieben, welche Hauptaufgaben diese Stelle im Wildtiermanagement hat. Sie berät beim Management von Wildtierarten, die Konflikte verursachen oder Tierseuchen verbreiten, ein kantonsübergreifendes Management erfordern (z.B. Kormorane, Wildschweine oder Rothirsche) oder in Schutzgebieten nach Artikel 11 Absätze 1 und 2 JSG leben (eidgenössische Jagdbanngebiete sowie Wasser- und Zugvogelreservate). Zudem kümmert sie sich um Arten, die regional bedroht oder deren Bestände schwierig zu erfassen sind, wie z.B. das Schneehuhn oder die Waldschnepfe. Buchstabe b: Die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen können bei der Erarbeitung von Massnahmen zur Arten- und Lebensraumförderung in den eidgenössischen Schutzgebieten nach Artikel 11 JSG und in den Wildtierkorridoren nach Artikel 11a JSG unterstützt und beraten werden.

Absatz 3: Der Schwerpunkt dieser Stelle liegt dabei in der Entwicklung technischer Methoden, in der Durchführung relevanter Überwachungsprogramme, in der Analyse von Daten und biologischen Proben, in der Durchführung angewandter Forschungsprojekte, im Aufbereiten von Grundlagen zu Managemententscheiden sowie in der Beratung der Behörden von Bund und Kantonen. Zu den Aufgaben der Stelle und den Institutionen nach Absatz 2 gehören insbesondere: Buchstabe a Das Führen von Datenbanken und statistischen Erhebungen gemäss Jagdgesetzgebung. Dazu zählen die Eidgenössische Jagdstatistik nach Artikel 16 JSV, die Statistik zu eidg. Schutzgebieten nach Artikel 11 Absatz 1 bis 3 JSG, die Erhebung der Steinbockkolonien nach Artikel 4a JSV, die Markierungsdatenbank nach Artikel 13 JSV und die Datenbank zu Nutztierrissen durch Grossraubtiere als Voraussetzung für deren Entschädigung nach Art. 10 JSV. In Buchstabe b wird die Entwicklung und Vereinheitlichung von Methoden zur Erfassung von Wildtierbeständen und deren Auswirkung auf den Lebensraum angesprochen. Dies ist für ein grenzüberschreitendes Wildtiermanagement und die Jagdplanung

- insbesondere für weit wandernde Wildtiere wie beispielsweise die Grossraubtiere, Wildhuftiere oder Zugvögel - wichtig. Buchstabe c erteilt den Auftrag zur Überwachung der Bestände von Grossraubtieren und Bibern, der Dokumentation ihrer Rolle im Ökosystem sowie die Erfassung der von ihnen verursachten Schäden und deren Auswirkungen. Diese Überwachung dient dazu bei entsprechenden Populationszunahmen faktenbasiert, zeit- und sachgerecht Managementmassnahmen wie Prävention, Einzelabschuss respektive Regulation oder bei Bestandsabnahmen Schutz- und Fördermassnahmen mit Blick auf die Gesamtsituation vorzusehen. In Buchstabe d wird der Auftrag zur Überwachung von Wildtierbeständen, die schwierig zu erfassen sind, erteilt. Gewissen Arten und Artengruppen muss besondere Beachtung geschenkt werden, damit Entwicklungen und Trends bei den Beständen und deren Verbreitung nicht verpasst werden. Dies weil Arten beispielsweise sehr schwer beobachtbar sind, in unserem Land nur durchziehen oder wenn es nur wenig Artenspezialisten mit den nötigen Artenkenntnissen gibt, um diese auch verlässlich zu finden und zu bestimmen. Die Buchstaben e und f erteilt Koordinationsaufträge für Projekte zu Fang, Markierung und Beprobung von Wildtieren sowie für angewandte Forschungsprojekte mit Wildtieren (z.B. zu Verbreitung, Lebensraumansprüchen, Verhalten, anthropogener Störung und Wildtiergesundheit). In Buchstabe g ist der Auftrag zu Dokumentation und Aufbereitung der generierten und zusam-