Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/54: Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) · 34 Seiten

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Übersicht

Zentrales Element der vorliegenden Revision ist die Umsetzung und Konkretisie-

rung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Stabilisierung des Gebäudebestandes und der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen. Damit soll einerseits die Landschaft besser geschützt werden, andererseits soll ein gewisser Spielraum für eine massvolle bauliche Entwicklung ausserhalb der Bauzonen bestehen bleiben. Die Kantone sind verpflichtet, die bauliche Entwicklung ausserhalb der

Bauzonen zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass die Stabilisierungsziele ein-

gehalten werden. Die Verordnung stellt ihnen hierfür grundlegende Instrumente zur Verfügung. Kann ein Kanton die Stabilisierungsziele nicht einhalten, kommt ein Kompensationsmechanismus zur Anwendung: Jedes neue Gebäude muss dann flächenmässig kompensiert werden.

Ausgangslage

Das Parlament hat am 29. September 2023 die Vorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG 2) verabschiedet. Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage enthält die dazu notwendigen Ausführungsbestimmungen. Aufgenommen werden zudem Ausführungsbestimmungen zu dem vom Parlament am selben Tag beschlossenen Bundesgesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, soweit dieses Gesetz auch Regelungen im Raumplanungsgesetz enthält.

Inhalt der Vorlage

Der Vernehmlassungsentwurf enthält die Ausführungsbestimmungen zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) und zu Teilen des Bundesgesetzes über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Zentral sind die Bestimmungen betreffend Stabilisierung des Gebäudebestands und der versiegelten Flächen. Hierfür wird ein quantitativer Grenzwert festgelegt, wonach die zukünftige bauliche Entwicklung ausserhalb der Bauzonen maximal 101 Prozent des massgeblichen Referenzzustands vom 29. September 2023 erreichen darf. Weiter konkretisiert der Entwurf die Anforderungen an die Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen im Rahmen des neuen Planungsinstruments des Gebietsansatzes. Enthalten sind sodann Bestimmungen zur Gewährung von Erleichterungen hinsichtlich der Geruchs- und Lärmimmissionen aus der Landwirtschaft, zur Verbesserung der Bedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Rechtsetzungsaufträge an die Kantone, mit denen die Verfahren im Bereich des Vollzugs gegen das illegale Bauen ausserhalb der Bauzonen optimiert werden. Die Vernehmlassungsvorlage enthält im Weiteren eine Anpassung, mit der die parlamentarische Initiative 20.492 von Nationalrat Bregy («Vision und Strategie zu den Grundlagen der Raum- und Infrastrukturentwicklung. Dem Parlament verbindlich vorlegen!») umgesetzt werden soll.