Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/54: Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) · 34 Seiten

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1 Ausgangslage

Das Parlament hat am 29. September 2023 die 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG 2; Schlussabstimmungstext: BBl 2023 2488) verabschiedet. In der Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) werden insbesondere jene Bestimmungen näher ausgeführt, in denen das Parlament den Bundesrat beauftragt hat, die Einzelheiten zu regeln. Die Botschaft für diese Gesetzesrevision wurde dem Parlament im Jahr 2018 unterbreitet (Botschaft vom 31. Oktober 2018 zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, BBl 2018 7443). Nachdem das Parlament die Gesetzesvorlage nach der Einreichung der Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)” (siehe dazu Botschaft des Bundesrats vom 1. September 2021 [BBl 2021 2115]) zu einem indirekten Gegenvorschlag zu dieser Initiative weiterentwickelt hat, sind mit den Bestimmungen zur Stabilisierungsthematik wichtige neue Elemente hinzugekommen. Diese bedürfen ebenfalls der Umsetzung auf Verordnungsebene.

Die Vernehmlassungsvorlage enthält zudem Ausführungsbestimmungen zu einzelnen Bestimmungen des vom Parlament am 29. September 2023 beschlossenen Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Schlussabstimmungstext: BBl 2023 2301). Es geht dabei um die Bestimmungen über die Bewilligungsfreiheit von Solaranlagen an Fassaden, über Solaranlagen, die nicht von nationalem Interesse sind, sowie um die Bestimmungen über weitere Bauten und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Vernehmlassungsvorlage enthält im Weiteren eine Anpassung, mit der die parlamentarische Initiative 20.492 von Nationalrat Bregy («Vision und Strategie zu den Grundlagen der Raum- und Infrastrukturentwicklung. Dem Parlament verbindlich vorlegen!») umgesetzt werden soll.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Stabilisierungsthematik

Eine der zentralen Forderungen der Landschaftsinitiative war, dass die Zahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchte Fläche im Nichtbaugebiet nicht zunehmen sollen. Im Rahmen der Ausgestaltung von RPG 2 zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative wurden daher Stabilisierungsziele für das Nichtbaugebiet ins Gesetz aufgenommen. Bei den Gebäuden wurde nur noch auf die Zahl und nicht mehr auf die beanspruchte Fläche abgestellt. Das Kriterium der «beanspruchten Fläche» aus der Landschaftsinitiative floss jedoch in ein Stabilisierungsziel für die Bodenversiegelung ein, das etwas weiter gefasst wurde, dafür aber verschiedene Ausnahmen vorsieht.

Auf Gesetzesstufe finden sich die Bestimmungen zur Stabilisierungsthematik in den Artikeln 1, 6, 8d, 24f, 38b und 38c. Im Revisionsentwurf der RPV wurde dafür das «3a. Kapitel: Stabilisierungsziele» geschaffen, mit den Artikeln 25a–25g, ergänzt durch Artikel 52b und eine Ergänzung des Anhangs 1 zur Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 2008 (GeoIV; SR 510.620).