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Vernehmlassung 2024/97: Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen · 33 Seiten

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Verordnung

b. aus der zentralen Datenbank Personen (Art. 928b Abs. 1 OR):

1. Änderungen in Folge einer bei einem Zivilstandsamt in der Schweiz abgegebenen Erklärung in Bezug auf Name und Vorname nach den Artikeln 30 Absatz 1, 30a, 30b Absatz 2, 119, 160 Absatz 2 ZGB13, Artikel 8a SchlT ZGB oder Artikel 30a PartG14;

2. Namensänderungen nach ausländischem Recht, die schweizerischen Behörden zur Eintragung ins ZEMIS gemeldet wurden;

3. Änderungen in Bezug auf das schweizerische Bürgerrecht nach den Artikeln 9 ff. und 37 f. BüG15;

4. Änderungen in Bezug auf ausländische Staatsangehörigkeiten, die schweizerischen Behörden zur Eintragung im Zivilstandsregister oder ins ZEMIS gemeldet wurden.

4Die registerführende Behörde informiert alle betroffenen Rechtseinheiten über die nach Absatz 3 vorgenommene Änderung und bestätigt die Eintragung (Art. 30).

Art. 23 Inhalt

Das Transparenzregister enthält die folgenden Informationen:

a. die Informationen über die Gesellschaft (Art. 10) und die durch sie gemeldeten Personen und Rechtseinheiten (Art. 11 und 12) und die gelöschten Einträge;

b. die AHV-Nummer sowie die nichtsprechende Personennummer der zentralen Datenbank Personen der eingetragenen Personen;

c. die Informationen im Zusammenhang mit der Meldung von Unterschieden, einschliesslich der Urheberin oder des Urhebers und der entsprechenden Begründung;

d. die vom zuständigen Handelsregisteramt übermittelten Informationen, insbesondere:

1. die Informationen nach Artikel 14 Absatz 2 und 21 Absatz 2 Buchstabe c und d;

2. die Informationen zu den Aktivitäten einer Gesellschaft wie die Löschung aus dem Handelsregister oder die Änderung eines Rechtsdomizils;

e. die von der registerführenden Behörde oder der Kontrollstelle von Amtes wegen eingetragenen Informationen, insbesondere:

1. die Tatsache, dass eine Rechtseinheit keine Meldung vorgenommen hat (Art. 33 Abs. 4 TJPG);

13SR 210

14 SR 211.231

15 SR 141.0