Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/107: Umsetzung der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) zur Stromreserve auf Verordnungsstufe · 36 Seiten
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wirtschaftlichen Effekte. In den Gemeinden mit einem Standort für ein Reservekraftwerk fällt ein zusätz- licher Arbeitsaufwand bei den Behörden an. Ein Teil des Aufwands bei Gemeinden, Kantonen und dem Bund wird dabei über bestehende Gebührenordnungen abgegolten werden.
Bezüglich der Information der Öffentlichkeit (Energiedashboard) sind neben den bereits eingeplanten finanziellen Ressourcen zum Betrieb keine weiteren Ressourcen notwendig. Hingegen profitieren di- verse Bundestellen, die Kantone und Gemeinden von der Datenbereitstellung durch den Bund. Sie kön- nen diese Erkenntnisse in ihre Planungen und politischen Prozesse einfliessen lassen, woraus Kosten- einsparungen für Kantone und Gemeinden resultieren können.
Die Präzisierung in der CO2-Verordnung, unter welchen Voraussetzungen es zur Abgeltung allfälliger Mehrkosten bei einem angeordneten Brennstoffwechsel kommt (Art. 46c), führt im Anwendungsfall zu einer Mehrbelastung im Bundeshaushalt. Dabei hängen die Kosten stark davon ab, wie lange der Wech- sel verordnet wird und welche Preise für Brennstoffe sowie die Emissionsrechte zu diesem Zeitpunkt herrschen. Um künftig eine für den Bund kostenneutrale und verursachergerechte Finanzierung sicher- zustellen, wird im Rahmen der Klimapolitik nach 2030 geprüft, wie die Kosten künftig beispielsweise über die Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionsrechte gegenfinanziert werden können.
5. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Die Stromreserve verbessert die Resilienz der Stromversorgung, indem sie dazu beiträgt, eine Strom- mangellage abzuwenden oder möglichst abzumildern, und ist daher als Versicherungslösung zu be- trachten. Eine sichere Stromversorgung erhöht die Standortattraktivität der Schweiz. Mit der Umsetzung der Stromreserve werden Aufträge für Unternehmen und Lieferanten der Energiebranche erteilt. Die Kosten der Stromreserve werden mit dem Tarif Stromreserve als Teil des Entgelts für die Nutzung des Übertragungsnetzes auf die Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten überwälzt. Der Tarif wird von der nationalen Netzgesellschaft jährlich überprüft und jeweils im März für das Folgejahr neu festge- legt und publiziert. Grundlage für die Berechnung ist die Prognose der Kosten für das Tarifjahr plus eine Verrechnung der Über- oder Unterdeckungen der vergangenen drei Jahre. Die Verrechnung der Über- oder Unterdeckung über drei Jahre reduziert Tarifschwankungen. Die Kostenblöcke, welche dem Tarif Stromreserve angerechnet werden dürfen, bestehen heute aus zwei Teilen: der Wasserkraftreserve und der thermischen Reserve mit Notstromgruppen und Reservekraftwerken. Zukünftig werden auch die Verbrauchs- und ggf. die Speicherreserve als weitere Kostenpositionen anfallen. Für das Jahr 2026 beträgt der Tarif Stromreserve 0,41 Rappen pro Kilowattstunde. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden entspricht dies einem Betrag von rund 18 Franken pro Jahr. Für ein stromintensives Unternehmen, das 10 Gigawattstunden pro Jahr verbraucht, bedeutet dies einen Mehraufwand von rund 41’000 Franken. Der Bundesrat erachtet die Kosten als vertretbar, insbesondere mit Blick auf das grosse Schadenspotenzial einer längeren Stromunterversorgung auf die schweizerische Volkswirtschaft. Energieintensive Unternehmen können eine (teilweise) Rückerstattung der Kosten der Stromreserven beantragen. Voraussetzung dazu ist unter anderem, dass sie an der Verbrauchsreserve teilnehmen.
Generell sind die Umweltauswirkungen gering, da die Anlagen im Sinne einer Versicherungslösung – abgesehen von gelegentlichen Tests – nur im Notfall laufen. Dennoch schreibt das Gesetz für den Be- trieb der neuen Reservekraftwerke grundsätzlich die Verwendung eines «CO2-neutralen Brennstoffes» vor. Dieser Begriff wird in der Stromreserveverordnung dahingehend präzisiert, indem gemeint ist, dass durch den Betrieb der Reservekraftwerke keine direkten CO2-Emissionen verursacht werden oder dass diese durch Negativemissionen ausgeglichen werden. Für die fünf Projekte, welche im Mai 2025 einen Zuschlag erhalten haben, wird der primäre Brennstoff HVO/HEFA (Hydrotreated Vegetable Oil [HVO], auf Deutsch: hydriertes Pflanzenöl bzw. Hydroprocessed Esters and Fatty Acids [HEFA], auf Deutsch: hydrierte Ester und Fettsäuren) eingesetzt. Sollten in einer länger andauernden Strommangellage in