Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/107: Umsetzung der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) zur Stromreserve auf Verordnungsstufe · 36 Seiten
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1. Ausgangslage
Zur Absicherung der Stromversorgung setzt die Schweiz auf eine im Stromversorgungsgesetz (StromVG)1 verankerte Stromreserve. Sie leistet einen Beitrag zur Verhinderung und Bewältigung einer Strommangellage. Die Stromreserve besteht aus einer Wasserkraftreserve, einer thermischen Reserve bestehend aus Reservekraftwerken, Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-An- lagen) sowie einer Verbrauchsreserve. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) entschei- det in Absprache mit dem Bundesamt für Energie (BFE) über die Bildung und Dimensionierung einer Stromreserve.
Das Parlament hat am 20. Juni 2025 im Rahmen der Beratung der Vorlage 24.033 Änderungen des StromVG, des CO -Gesetzes2 und des Energiegesetzes (EnG)3 beschlossen.4 Zur Umsetzung dieser
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Gesetzesänderungen werden eine neue Verordnung geschaffen und bestehende Verordnungen ange- passt. Dabei handelt es sich um die Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve, die sog. Strom- reserveverordnung (SResV) mit Fremderlassänderungen in der Verordnung zur Sicherstellung der wirt- schaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW)5, der CO -Verordnung6,
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der Energieverordnung (EnV)7 und der Stromversorgungsverordnung (StromVV).8 Gesetz und Verord- nungen treten spätestens am 1. Juli 2027 in Kraft.
Das revidierte StromVG und die SResV werden auf diesen Zeitpunkt die bestehende Winterreservever- ordnung (WResV)9 ablösen. Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlagen braucht es neue Bestimmun- gen oder Präzisierungen auf Verordnungsstufe, wobei einige Regelungen aus der WResV übernommen werden.
Stand der aktuellen Stromreserve
Die Betreiber von Speicherwasserkraftwerken müssen sich gemäss dem Bundesgesetz über eine si- chere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien obligatorisch und gegen eine Pauschalabgeltung an der Bildung der Wasserkraftreserve beteiligen. Die Bildung der Wasserkraftreserve erfolgt über die jährliche Bestimmung der insgesamt vorzuhaltenden Energiemenge durch die ElCom im Hinblick auf den kommenden Winter, mit einer anteilsmässigen Verteilung auf alle Speicherwasserkraftwerke.
Während die Wasserkraftreserve die Energie in den Stauseen lediglich zurückhalten, bringen Reserve- kraftwerke zusätzliche Leistung und Energie ins Stromsystem. Die Verträge für die bestehenden Reser- vekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) mit einer Gesamtleistung von 336 Megawatt (MW) laufen im Frühling 2026 aus. Das BFE hat deshalb eine Ausschreibung und später Direktverhand- lungen für neue Reservekraftwerke durchgeführt. Der Bundesrat hat im Mai 2025 fünf Projekten mit einer Leistung von insgesamt 583 MW den Zuschlag erteilt. Alle fünf Projekte werden so betrieben, dass keine zusätzlichen fossilen CO2-Emissionen entstehen. Die neuen Reservekraftwerke werden frühes- tens ab 2030 vollständig zur Verfügung stehen. Als Übergangslösung soll namentlich der Gasturbinen-Prüfstand der Firma Ansaldo Energia in Birr (AG) ab Februar 2027 als Reservekraftwerk mit einer Leis-
1 SR 734.7
2 SR 641.71
3 SR 730.0
4BBl 2025 2036