Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/9: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) · 34 Seiten

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Übersicht

Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) bezweckt, die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten und den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr zu erleichtern. Das PrSG ist seit dem 1. Juli 2010 in Kraft und nimmt die Grundsätze aus der europäischen Richtlinie über die allgemeine Produktesicherheit ins Schweizer Recht auf. Seither hat sich im grenzüberschreitenden Warenhandel vieles verändert, insbesondere durch die deutliche Zunahme des Onlinehandels. Aufgrund der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2023/988 (GPSR) und der neuen Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 (MSR) europäischen Marktüberwachungsverordnung wird das PrSG teilrevidiert. Die neuen Regelungen betreffen den Onlinehandel, die Marktüberwachung, die nationale und internationale Zusammenarbeit, den Zugang zu europäischen Informations- und Warnsystemen sowie den Datenschutz. Damit soll das PrSG für Produkte weiterhin ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU gewährleisten und es Schweizer Exporteuren erleichtern, auf dem Binnenmarkt der EU als der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz tätig zu werden. Das PrSG findet weiterhin bloss subsidiär Anwendung, soweit nicht andere bundesrechtliche Bestimmungen bestehen, die dasselbe Ziel verfolgen.

Ausgangslage

Allgemeine rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Produkten in der Schweiz ist das PrSG, das die europäische Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) ans Schweizer Recht anpasst und die Sicherheit von Produkten gewährleistet sowie den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr erleichtert. Im Jahr 2023 belief sich das Gesamtvolumen des Warenhandels der Schweiz auf 500 Milliarden Franken. Mit einem Volumen von 296 Milliarden Franken bzw. 59 Prozent machte der Handel mit der EU den grössten Teil aus. Die EU ist somit die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Die Schweiz geniesst einen erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt für Waren, der vor allem auf den bilateralen Verträgen und dem harmonisierten Recht beruht.

In der EU gibt es zwei neue Verordnungen: die MSR und die GPSR, welche die GPSD ersetzt. Diese beiden horizontalen und subsidiären Verordnungen enthalten Bestimmungen zu den Pflichten von Wirtschaftsakteuren für Produkte, die nicht sektoriell geregelt sind, zum Inverkehrbringen von Produkten im Onlinehandel, zu den Befugnissen der Marktüberwachungsbehörden sowie zur Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden und mit den Zollbehörden. Generell hat der Onlinehandel an Bedeutung gewonnen. Heutzutage werden Produkte rund um die Uhr angeboten und verkauft. Viele Anbieter von Produkten haben ihren Sitz ausserhalb der Schweiz und der EU. Für Onlinehändler sollen besondere Pflichten festgelegt werden und auch die Marktüberwachungsbehörden sollen griffige Instrumente für die stichprobenweise Kontrolle von Produkten im Onlinehandel erhalten. Mit der Teilrevision des PrSG und der anschliessenden Teilrevision der Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV, SR 930.111) sollen die wesentlichen Elemente ins schweizerische Produktesicherheitsrecht aufgenommen werden, um wie bis anhin die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu wahren und ein vergleichbares Sicherheitsniveau zu gewährleisten.