Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/9: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) · 34 Seiten
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Produkte stichprobenweise und risikobasiert kontrolliert. Hierfür erhalten die Vollzugsbehörden vom Bund eine Abgeltung.
Der stetig und massiv zunehmende Onlinehandel – auch mit vielen ausländischen Anbietern ausserhalb der Schweiz und der EU – stellt die Vollzugsbehörden vor grosse Herausforderungen bezüglich der Produktesicherheit. In den letzten 10 Jahren (2014 bis 2024) hat sich der Umsatz im Onlinehandel auf mehr als 14.9 Milliarden Franken verdoppelt, bei schweizerischen Onlineplattformen auf 12.3 Milliarden Franken, bei ausländischen auf 2.6 Milliarden Franken. Im Jahr 2025 wurden dem BAZG 61.4 Millionen Einfuhrzollanmeldungen eingereicht (Zunahme gegenüber Vorjahr 5.15 Prozent). Mit den vielen Anbietern im Onlinehandel ausserhalb der Schweiz und der EU sind die Marktüberwachungsbehörden mit komplexeren Sachverhalten konfrontiert als im klassischen Handel. Dies verlangt nach einer intensiveren, vermehrt koordinierten und modernen/ digitalisierten Marktüberwachung im Onlinehandel, wie dies auch von Politik und Wirtschaft gefordert wird. Zum Thema Onlinehandel wurden bereits zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingereicht, welche eine verstärkte Marktüberwachung mit gleich langen Spiessen im Onlinehandel verlangen (vgl. Ziff. 1.4 nachstehend). Für eine intensivere und stärker digitalisierte Marktüberwachung im Onlinehandel braucht es eine zusätzliche Finanzierung. Die aktuell für die Marktüberwachung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel reichen nicht aus, um zusätzlich fokussiert Marktüberwachung im Onlinehandel zu betreiben und Massnahmen wie Verkaufsverbote und Rückrufe im Onlinehandel durchzusetzen. Zu diesem Zweck kann der Bundesrat eine Aufsichtsabgabe einführen, die auf online an die Verwenderinnen und Verwender verkauften und ihnen direkt aus dem Ausland gelieferten Produkten erhoben wird. Dies erfolgt über eine Delegationsbestimmung im PrSG mit Ausführungsbestimmungen in der PrSV.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Die Teilrevision des PrSG und die anschliessende Teilrevision der PrSV stellen sicher, dass in der Schweiz wie bis anhin für das Inverkehrbringen von Produkten und für die Marktüberwachung mit der EU vergleichbare Grundsätze und ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU herrschen. Dadurch wird der wirtschaftliche Austausch mit der EU erleichtert. Die Beibehaltung des bisherigen PrSG und der bisherigen PrSV würden die Unterschiede zwischen der schweizerischen und der europäischen Rechtslage vergrössern. Es bestünde die Gefahr, dass nicht sichere übrige Produkte, welche in der EU nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, letztendlich in der Schweiz landen. Zudem würde die schweizerische Rechtslage wichtige Entwicklungen nicht berücksichtigen, z.B. im digitalen Bereich (Onlinehandel). Des Weiteren würde die Möglichkeit der Verbesserung der Durchsetzung des PrSG nicht wahrgenommen.
Der Verzicht auf die Teilrevision des PrSG und der PrSV wäre deshalb keine Alternative. Die notwendigen Anpassungen lassen sich mit einer Teilrevision des PrSG und der PrSV adäquat umsetzen, so dass keine Totalrevision nötig ist.