Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/9: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) · 34 Seiten
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Marktüberwachung im Onlinehandel benötigt (z.B. Webcrawler, Scanner für bestimmte Produktesektoren). In der Einführungsphase ist jedoch mit einem einmaligen Initialaufwand, insbesondere für den Aufbau und die Anpassung von IT-Systemen, die Ausgestaltung neuer Prozesse sowie die Koordination zwischen den beteiligten Behörden zu rechnen. Dieser Initialaufwand dürfte mittel- bis langfristig durch Effizienzgewinne kompensiert werden, namentlich durch eine verbesserte Informationslage, eine stärkere internationale Vernetzung sowie gezielteren und risikobasierten Vollzugsmassnahmen.
Neu wird im Rahmen der Teilrevision eine Verwaltungssanktion eingeführt (Art. 15a). Diese ermöglicht es, bei Verstössen gegen rechtskräftige Verfügungen, gegen die Informationspflicht von gefährlichen Produkten und gegen die Registrierungspflicht im Zusammenhang mit der Aufsichtsabgabe Sanktionen bis zu 10 % des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre in der Schweiz zu verhängen. Die Einführung dieser Verwaltungssanktion kann personelle und organisatorische Ressourcen bei der jeweils für die Verwaltungssanktion zuständigen Bundesbehörde binden, insbesondere wenn Fälle häufiger zur Anwendung kommen. Die Ausführungsvorschriften für die Verwaltungssanktionen erfolgen auf Verordnungsstufe (PrSV) bzw. im Sektorrecht. Der konkrete Aufwand ist jedoch von der Häufigkeit und Komplexität der Fälle abhängig und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich quantifiziert werden.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-
glomerationen und Berggebiete
Grundsätzlich gibt es keine Auswirkungen in diesem Bereich, ausser für die Produktbereiche, in denen die Marktüberwachung gemäss Sektorrecht kantonal geregelt ist,
z. B. im Lebensmittelbereich. Somit kann für die kantonalen Marktüberwachungsbehörden von den gleichen Auswirkungen wie bei den auf Bundesebene erwähnten behördlichen Auswirkungen ausgegangen werden.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Wirtschaftsakteure
Durch die Angleichung der produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen an das EU-Recht können Mehrkosten vermieden werden, die sich aus der Anwendung unterschiedlicher rechtlicher Anforderungen in der Schweiz und in der EU ergeben würden. Die damit verbundene Reduktion von Doppelspurigkeiten kann zu Einsparungen und Synergieeffekten führen, namentlich für international tätige Unternehmen.
Durch den erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt und durch ein vergleichbares Schutzniveau der Produkte, welche in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, mit jenen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, steigt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und die Zusammenarbeit mit der EU wird erleichtert. Dies sichert auch die Standortattraktivität.