Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/9: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) · 34 Seiten

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Finanzielle Folgen durch das teilrevidierte PrSG könnten sich darin zeigen, dass für die Gewährleistung der Produktesicherheit und für die Marktüberwachung ein Informations- und Warnsystem betrieben werden soll (Artikel 13b Absatz 1). Die Kosten für den Bau und den Unterhalt dieser Datenbank würden beim Bund anfallen. Dies ist jedoch nur notwendig, falls die Schweiz nicht an vergleichbaren internationalen Informationssystemen teilnehmen kann (Artikel 13b Absatz 5). Bei der Teilnahme an europäischen Instrumenten ist davon auszugehen, dass dies eine effiziente Mittelnutzung darstellt, was günstiger kommt und effizienter ist, als ein eigenes Informations- und Warnsystem aufzubauen und zu betreiben. Zu denken ist dabei insbesondere an eine finanzielle Beteiligung der Schweiz an EU-Systemen. Der definitive Umfang allfälliger Kosten kann erst eingegrenzt werden, wenn sich der Bundesrat zu einer Beteiligung an bestehenden Systemen der EU (ICSMS und Safety Gate Systemen) entschliesst. Für den Bau eines eigenen Informations- und Warnsystems, das ebenfalls über eine Schnittstelle zu diesen europäischen Systemen verfügen müsste, werden die Kosten auf rund 3,5 Millionen Franken und die Kosten für die Wartung und den Support auf jährlich rund 250'000 Franken geschätzt. Für diese Kostenschätzungen dient als vergleichbares System ELIC (e-licensing), mit welchem die Exportkontrolle von Kriegsmaterial, besonderen militärischen Gütern und Dual-Use-Gütern umgesetzt wird. Das System verfügt über Schnittstellen zu anderen Ämtern (z. B. BAZG und Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA) und integriert Standardmodule wie SAP oder Burweb. Es wurde 2014 eingeführt und befindet sich derzeit in Ablösung durch ELIC 2.0. Sowohl der Anschluss an die europäischen Systeme als auch der Aufbau eines eigenen Systems soll haushaltneutral über die Aufsichtsabgabe finanziert werden. Ein Informations- und Warnsystem ist insbesondere im Zusammenhang mit dem stetig steigenden Onlinehandel zentral, für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit unter den Vollzugsorganen in der Schweiz und mit den europäischen Marktüberwachungsbehörden und um die Verwenderinnen und Verwender rasch vor nicht sicheren/ nicht konformen Produkten aus dem Onlinehandel informieren zu können.

Des Weiteren verlangt der stetig zunehmende Onlinehandel mit vielen Anbietern ausserhalb der Schweiz und der EU und mit komplexeren Sachverhalten als beim klassischen Handel mit dem Kauf vor Ort nach einer intensiveren Marktüberwachung, wofür die bestehenden Mittel aber nicht ausreichen. Finanziert werden könnte diese intensivierte, vermehrt koordinierte und digitalisierte Marktüberwachung im Onlinehandel durch die in Artikel 14a beschriebene Möglichkeit des Bundes, auf online verkauften, aus dem Ausland direkt an die Verwenderinnen und Verwender in der Schweiz gelieferten Produkten eine Aufsichtsabgabe erheben zu können. Die Ausgestaltung der Aufsichtsabgabe (Umfang, Erhebung, Ausnahmen, Verteilung und Zuständigkeiten) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden. Dies soll im Rahmen der Teilrevision der PrSV erfolgen. Die Finanzierung der Marktüberwachung von Produkten im Onlinehandel erfolgt kostendeckend über die Aufsichtsabgabe und umfasst auch den Kostenanteil für Administration und Verwaltung der Aufsichtsabgabe, so dass keine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts entsteht.

Die Marktüberwachungsbehörden erhalten mit den neuen Vorschriften mehr Kompetenzen, um z.B. gegen Onlinehändler vorzugehen und Ermittlungen unter fiktivem Namen (verdeckter Identität) durchzuführen. Diese Kompetenzen sind mit den bestehenden finanziellen und personellen Mitteln umsetzbar. Allenfalls werden neue Tools zur