Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 33 Seiten
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hungsdirektoren EDK) und den verschiedenen betroffenen Ämtern sowie mit dem Schweizerischen Roten Kreuz. Oft erfolgte sie über direkte Kontakte zur betroffenen Instanz, aber es fanden auch Plenarsitzungen statt. In Zukunft ist vorgesehen, diese Sitzungen weiterzuführen, insbesondere um verschiedene übergreifende Fragen im Zusammenhang mit der Diplomanerkennung zu regeln (z. B. sprachliche Kenntnisse, Umsetzung von Kompensationsmassnahmen, Verfassen von Anerkennungsentscheiden usw.) und die Praxis der verschiedenen Behörden zu vereinheitlichen.
Insgesamt anerkennt die Schweiz in Anwendung des FZA im Durchschnitt 4'450 Diplome pro Jahr auf der Grundlage von Anhang III FZA (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT: 350 Gesuche; EDK: 400 Gesuche; Schweizerisches Rotes Kreuz: 2'000 Gesuche; Bundesamt für Gesundheit BAG: 1'700 Gesuche).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Umsetzung des Anerkennungssystems in der Schweiz mit den gleichen Problemen konfrontiert war wie jene in zahlreichen Mitgliedstaaten der EU. Kompensationsmassnahmen bestehen für alle gängigen Berufe; diese sind jedoch schwieriger zu organisieren für Berufe, bei denen die Anerkennungsgesuche selten sind, da manchmal für einen einzigen Kandidaten Ausbildungen geschaffen werden müssen. Es muss jedoch präzisiert werden, dass die Anwendungsfälle der europäischen Anerkennungsrichtlinien umso seltener sind, als die Zahl der in der Schweiz reglementierten Berufe niedrig ist.
2.3.2 Externe Koordination
Die bilateralen Kontakte mit den Behörden der Mitgliedstaaten haben es erlaubt festzustellen, dass das FZA in den meisten Fällen gut angewendet wurde. Wenn sich punktuelle Probleme ergaben, haben es die bilateralen Kontakte meistens erlaubt, das Dossier zufriedenstellend zu regeln. Betreffend die Beziehungen zur Europäischen Kommission siehe Punkt 2.7.3.
2.3.3 Bedeutung für die Studenten und die Schweizer Bildungsinstitutionen
Die Möglichkeit, eine Diplomanerkennung in der EU zu erhalten und so im Ausland arbeiten zu können, ist für die Schweizer Studenten und Lernenden von höchster Bedeutung. Auf dem Arbeitsmarkt ist Auslandserfahrung in vielen Bereichen stark gefragt, entsprechend wichtig ist sie für junge Schweizer Akademiker und Berufsleute. Angesichts der fortschreitenden Globalisierung und der Entwicklung des Schweizer Arbeitsmarktes hin zu hochqualifizierten Dienstleistungsberufen dürfte ihre Bedeutung weiter zunehmen.
Das europäische Diplomanerkennungssystem hat ebenfalls eine sekundäre Funktion, deren Bedeutung jedoch beträchtlich ist: Es ist essenziell für die Schweizer Bildungsinstitute und insbesondere für die Fachhochschulen. Es scheint nämlich, dass die Anerkennung der Schweizer Diplome ein Instrument zur Förderung des Bildungsplatzes Schweiz ist. Die von gewissen sektoriellen Berufen betroffenen Schulen (Ausbildungen HF und FH Pflege, Ausbildungen FH Hebammen und FH und ETH Architektur) legen alle sehr grossen Wert darauf, dass ihre Diplome in der EG anerkannt sind. Es geht um ihre Positionierung im europäischen Bildungssystem.
Die Teilnahme am europäischen Diplomanerkennungssystem hatte aber auch zur Folge, dass gewisse Ausbildungswege unter Druck gerieten. Die Möglichkeit, Ausbildungen im Ausland zu absolvieren, die manchmal kürzer und weniger teuer sind als in der Schweiz, verstärkt den Wettbewerb, warf aber auch legitime Fragen bei gewissen Schweizer Anbietern auf. Um die Qualität der Schweizer Ausbildungen beibehalten zu können, müssen die betroffenen Behörden zwingend weiterhin die Gesuche um Anerkennung von ausländischen Diplomen minutiös prüfen können und die durch die europäischen Richtlinien vorgesehenen Kompensationsmassnahmen strikte anwenden können.