Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 33 Seiten

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Die effektiven jährlichen Mehrkosten auf dem Gebiet der Sozialversicherungen fallen jedoch bedeutend geringer aus. Sie betrugen im Jahr 2006 240 Millionen Franken (inkl. Kosten für die am 1. Juli 2005 neu eingeführte Mutterschaftsentschädigung). Der effektive Anteil des

Bundes57 beläuft sich auf 34 Millionen Franken (geschätzt 96.8 Mio. Fr.58), derjenige der Kantone auf 6.3 Millionen Franken (geschätzt 35.7 Mio. Fr.), gemäss Verteilerschlüssel des neuen Finanzausgleichs.

Die effektiven jährlichen Mehrkosten bei der AHV/IV (Umgestaltung des Teilrentensystems in ein Pro-rata-System, Export der IV-Viertelsrente) übertrafen die Schätzungen (127 Mio. anstelle von 105 Mio. Fr.). Dies ist auf die Zunahme der Zahl der Bezüger und auf die zwischenzeitlichen Rentenerhöhungen zurückzuführen. Die Zusatzbelastung bei der Krankenversicherung ist hingegen deutlich geringer ausgefallen als erwartet (9.2 Mio. anstelle von

9659 Mio. Fr.). Bei der Arbeitslosenversicherung wurden die geschätzten Zusatzkosten für Kurzaufenthalter ebenfalls unterschritten (71.6 Mio. anstelle von 210 Mio. Fr).60

Die effektiven Auswirkungen auf den Personalbestand sind mit einem Bedarf an 82 Stellen anstelle der geschätzten 162 Stellen bescheidener ausgefallen als erwartet.

Auf der Einnahmenseite ist festzuhalten, dass die Sozialversicherungen vom freien Personenverkehr profitieren. Die Einwanderer aus den EU-Mitgliedstaaten sind mehrheitlich Personen im erwerbsfähigen Alter, welche das Verhältnis zwischen Aktiven und Rentnern verbessern. Sie zahlen mehr Beiträge an die AHV/IV als sie Leistungen beziehen. Im Jahr 2005 zahlten die Staatsangehörigen aus den EU-Staaten 20 % der gesamten Lohnbeiträge, während sie nur 16 % der von der AHV und der IV ausgerichteten Rentensumme bezogen.

Überdies wohnt nur ein Viertel der AHV/IV- Rentenbezüger mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates in der Schweiz. Die Mehrheit der Einwanderer verlässt nämlich die Schweiz, nachdem sie hier Beiträge geleistet haben. Sie können keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen (Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung der AHV/IV, Sozialhilfe etc.), welche nur in der Schweiz ausgerichtet werden, geltend machen und belasten in diesem Bereich die schweizerischen Sozialwerke nicht.

Mit der Weiterführung des Abkommens könnte das Ende der Übergangsfrist für die Arbeitslosenversicherung (am 31. Mai 2009) zusätzliche Kosten verursachen, um die Inhaber einer Kurzaufenthaltsbewilligung zu entschädigen. Diese Kosten werden allerdings gut kompensiert durch den Wegfall der Retrozession der Grenzgängerbeiträge. Diese Massnahme wird es der Arbeitslosenversicherung ermöglichen, ungefähr 200 Millionen Franken pro Jahr einzusparen.

Auch wenn ein Ausblick betreffend zukünftige finanzielle und personelle Auswirkungen schwierig ist, so ist doch zu erwarten, dass die zusätzlichen Kosten und Einnahmen sich im bisherigen Rahmen bewegen werden.

5.3 Diplomanerkennung

Im Bereich der Diplomanerkennung weist die Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen

Abkommen zwischen der Schweiz und der EG61) keine spezifischen Kosten aus. Eine Aufstockung der Ressourcen in diesem Bereich ist jedoch zu erwägen, da zum einen der bereits existierende, zusätzliche Aufwand für die Verwaltung (Behandlung spezifischer Anfragen, insbesondere seitens der Berufsverbände, Notifizierung neuer schweizerischer Berufstitel, Anzahl der Koordinationssitzungen) unterschätzt wurde. Zum anderen ist vorgesehen, im Laufe des Jahres 2008 die Richtlinie 2005/36/EG in den Anhang III aufzunehmen. Die Übernahme dieses Rechtstextes wird einen zusätzlichen Bedarf an Personalressourcen mit sich

57 ohne ALV

58 ohne ALV

59 In der Botschaft von 1999 (BBl 1999; 6128 ff) wurden 95 Millionen Franken veranschlagt. Mit der Änderung des KVG vom 6. Oktober 2000 entstanden dem Bund zusätzliche Aufgaben, deren Kosten auf 1 Million Franken geschätzt wurden.

60 EU-Bürger/innen mit Daueraufenthaltsbewilligung hatten bereits vor Inkrafttreten des FZA Anrecht auf Arbeitslosengelder.

61 1999, Kap.. 311.17