Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 33 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht
geber im Rahmen einer Dienstleistung in die Schweiz entsendet werden. Die Einhaltung der Mindestbedingungen wird anhand von nachträglichen, stichprobeweise durchgeführten Kontrollen überprüft.
• Im Fall von wiederholter missbräuchlicher Unterbietung können die in einem GAV ent-
haltenen Bestimmungen über Mindestlöhne und Arbeitszeiten leichter für allgemeinverbindlich erklärt oder es können durch befristete Normalarbeitsverträge Mindestlöhne zwingend vorgeschrieben werden.
• Auf Stufe Bund und in den Kantonen sind tripartite Kommissionen eingesetzt worden
(bestehend aus Vertretern von Behörden, Arbeitgebern und Gewerkschaften). Sie beobachten den Arbeitsmarkt, untersuchen verdächtige Situationen und versuchen zu vermitteln. Zudem beantragen sie den zuständigen kantonalen Behörden im Falle von wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von GAV oder das Erlassen von zwingenden Normalarbeitsverträgen.
Die tripartiten Kommissionen kontrollieren alle Arbeitsverhältnisse ausserhalb von allgemein verbindlich erklärten GAV. Die paritätischen Kommissionen, bestehend aus Vertretern der Sozialpartner, kontrollieren die Einhaltung der allgemein verbindlich erklärten GAV. Am 1. September existierten 62 allgemein verbindlich erklärte GAV.
Eine Detaildarstellung der flankierenden Massnahmen ist im Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) vom 27. September 2007 über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Freizügigkeit im Personenverkehr (1. Januar 2006 bis 30. Juni 2007) zu finden.
2.5.2 Erfahrungen im Vollzug des Entsendegesetzes
Die Umstellung von vorgängiger genereller Kontrolle im Verfahren für eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung auf nachträgliche, stichprobenweise durchgeführte Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen stellte eine grosse Herausforderung für die mit dem Vollzug betrauten Kantone resp. tripartiten und paritätischen Kommissionen dar. Nach gewissen Schwierigkeiten in der Anfangsphase funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Vollzugsorganen dank der Einsetzung einer "Task Force" zwischenzeitlich gut.
Seit Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen wurde in regelmässigen Abständen ein Bericht über deren Umsetzung erstellt. Bis heute wird daraus ersichtlich, dass die Kontrollaktivitäten jährlich jeweils stark zunahmen. Als positiv zu bewerten ist, dass in den ersten drei Jahren bei der überwiegenden Mehrheit der überprüften Arbeitsverhältnisse die in der Schweiz üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten wurden. Interessante Zahlen liefert insbesondere der erwähnte Bericht des SECO vom 27. September 2007.
2.5.2.1 Kontrolltätigkeit
Insgesamt wurden während der Periode vom 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2007 31'243 Kontrollen durchgeführt. Für diese Zeit ist eine generelle Zunahme der Kontrolltätigkeit um 80 % gegenüber 2005 festzustellen. Dies dürfte auch auf die Zunahme der Anzahl Inspektoren auf 153 Personen zurückzuführen sein, welche die Kontrollen in den Branchen mit und ohne allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge durchführen.
2.5.2.2 Missbrauchsquoten
Gemäss den Angaben der Kantone bzw. kantonalen tripartiten Kommissionen liegt die Quote der vermuteten oder festgestellten Verstösse gegen die Mindestlöhne in Branchen mit allgemein verbindlich erklärten GAV oder die üblichen Lohnbedingungen in Branchen ohne allgemein verbindlich erklärte GAV bei 8 % der kontrollierten Entsendebetriebe und bei 8 % der kontrollierten Schweizer Arbeitgeber. Die Kontrollen wurden auf so genannte Risikobranchen fokussiert. Nach den Erhebungen der paritätischen Kommissionen liegt die Verstoss-