Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 33 Seiten

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2.3.4 Zusammenfassung der Erfahrungen im Bereich Diplomanerkennung

Die Diplomanerkennung mit der EU läuft zur Zufriedenheit und entspricht den Erwartungen der Bürger, der Unternehmen und des Bildungsplatzes Schweiz. Dennoch muss anerkannt werden, dass ihre Einführung unerwartete Auswirkungen auf Schweizer Bildungswege hatte. Dieser Frage muss auch in Zukunft höchste Beachtung geschenkt werden.

Obwohl der Anhang III zum Abkommen seit fünf Jahren angewendet wird, bleiben immer noch viele Punkte zu regeln, sowohl intern auf Ebene der praktischen Umsetzung des Abkommens als auch extern über Kontakte zur Europäischen Komission (vgl. Kapitel 2.7.3 und 3.1.2.3.). Die Umsetzung, die Begleitung und die Entwicklung des Anhangs III FZA werden die beteiligten Partner weiterhin stark herausfordern, ob es sich nun um Bundesbehörden, kantonale Behörden oder Berufsverbände handelt.

2.4 Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit

Bei der Einführung des FZA am 1. Juni 2002 befand sich die Schweiz in einer konjunkturell schwachen Phase und der Bedarf nach Arbeitskräften stagnierte. Die konjunkturelle Erholung zeichnete sich ab dem zweiten Quartal 2003 ab, aber ihre positiven Auswirkungen auf das Beschäftigungswachstum waren erst relativ spät spürbar. Offensichtlich waren die Unternehmen in der Lage, die erste Phase der Erholung zu meistern, ohne ihren Personalbestand zu erhöhen. Dazu kam, dass das Wirtschaftswachstum grösstenteils auf Branchen beruhte, die in Bezug auf die Produktivität grosse Fortschritte machten (insbesondere Industrie und Finanzen). Erst im zweiten Halbjahr 2005, zu dem Zeitpunkt, als die Beschäftigung in die Expansionsphase kam, erhielt der Arbeitsmarkt starke Impulse. Der Herbst 2005 war gekennzeichnet durch einen deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit, nachdem sich die Arbeitslosenquote seit zwei Jahren praktisch ohne Unterbruch auf einem hohen Niveau befunden hatte. Zwischen 2005 und 2006 sank die Arbeitslosenquote im jährlichen Durchschnitt von 3,8 % auf 3,3 %. Zur Information: Ende des Jahres 2007 betrug die saisonbereinigte Arbeitslosenquote 2,6 %.

2.4.1 Beschäftigte erwerbstätige Personen

Gemäss Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung (SAKE) nahm die Zahl der beschäftigten erwerbstätigen Personen zwischen dem zweiten Quartal 2003 und dem zweiten Quartal 2007 um 4,0 % (+159'000) zu. Während die Zunahme der Arbeitstätigkeit bei den Schweizern 3,1 % (+97'000) betrug, war sie bei Staatsangehörigen aus Drittstaaten bedeutend höher, nämlich +5.3 % (+17’000), und vor allem bei den Staatsangehörigen aus der EU-15/EFTA, nämlich +9.0 % (+45’000). Trotzdem ist es falsch, auf eine Verdrängung der schweizerischen Arbeitnehmer zu schliessen: Eine Analyse nach Berufsgruppen erlaubt es festzustellen, dass Ausländer aus der EU-15/EFTA30 leichter eine Stelle fanden in den Bereichen, wo auch Stellen für Schweizer geschaffen wurden. Quantitativ betrachtet war die Beschäftigungszunahme bei den Staatsangehörigen der EU-15/EFTA zwischen 2003 und 2007 am bedeutendsten bei den sogenannten akademischen Berufen (+24’000), bei den Technikern und gleichrangigen Berufen (+10’000) und bei den Führungskräften (+6’000). Bei diesen drei Gruppen war die Entwicklung der Beschäftigung höher als der Durchschnitt, und der Anteil an Personen ohne Beschäftigung lag im Durchschnitt tiefer als jener bei den anderen Berufskategorien. Hingegen war bei den meisten Berufen, bei denen nur eine schwache Entwicklung oder sogar ein Rückgang stattfand, wie zum Beispiel bei den Bürokräften/kaufmännischen Angestellten (-3’000), den Anlagen- und Maschinenbedienern (+1'000) oder den Hilfsarbeitskräften (+1’000), keine merkliche Zunahme der arbeitstätigen Personen aus der EU-15/EFTA zu verzeichnen.

30 Gemäss dem Observatoriumsbericht über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU; dieses Kapitel konzentriert sich auf die Angehörigen der EU-15-/EFTA-Mitgliedstaaten.