Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 33 Seiten

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ändert wurden48, Rückanpassungen erfolgen. Dies gilt nicht nur für die Bestimmungen, die das FZA betreffen, sondern aufgrund der Guillotine-Klausel (vgl. 4.1.1.) auch für diejenigen, die im Zuge der anderen Abkommen der Bilateralen I geändert wurden. Konkret wären rund 20 Gesetze hiervon betroffen.

Allerdings wäre im Einzelfall zu prüfen, ob eine Rückanpassung erfolgen oder aber - falls im Interesse der Schweiz – die Bestimmungen einseitig beibehalten werden sollten.

4.2 Wirtschaftliche und politische Bedeutung

Das FZA ist – zusammen mit dem Freihandelsabkommen von 197249 – das wirtschaftlich bedeutsamste bilaterale Abkommen der Schweiz. Es trägt massgeblich zur Stärkung eines der wesentlichsten Standortvorteile des Wirtschaftsplatzes Schweiz bei, nämlich ihres flexiblen, mobilen und international attraktiven Arbeitsmarktes.

Schweizer Unternehmen profitieren in zweifacher Hinsicht vom FZA. Einerseits erleichtert es die Entsendung von Schweizer Personal in die EU-Staaten (bspw. zur Montage und Wartung von Anlagen), andererseits verbessert es die Chancen, geeignetes Personal in ausreichender Zahl rekrutieren zu können.

Die Schweizer Volkswirtschaft ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Jeder fünfte Erwerbstätige in der Schweiz ist ausländischer Nationalität. Dies gilt sowohl für ausgebildete Fachkräfte, die in der Schweiz knapp und international umworben sind, als auch für weniger qualifiziertes Personal. Der europäische Arbeitsmarkt bietet vergleichbares Qualifikationsprofil wie der schweizerische sowie den Vorteil der kulturellen und geografischen Nähe. Ange-

sichts der Bevölkerungszahl von rund 493 Millionen Einwohnern in den 27 EU-Staaten50 steigert das FZA das Rekrutierungspotenzial für die einheimischen Unternehmen um ein Vielfaches.

Die Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber Europa fördert das Wirtschaftswachstum, indem es die Gefahr von Kapazitätsengpässen und inflationärer Lohnentwicklung aufgrund von Personalmangel mildert und den Druck zur Auslagerung von Fertigungsschritten mildert. Ohne Personenfreizügigkeit wäre der jüngste Wirtschaftsaufschwung nach übereinstimmender Ansicht von Bundesrat und Sozialpartnern nicht im selben Ausmass und mit derselben Nachhaltigkeit möglich gewesen. Mittelfristig wird ein offener Arbeitsmarkt umso wichtiger, als das Angebot inländischer Arbeitskräfte aus demografischen Gründen zurückgehen wird.

Durch diese internationale Öffnung des Arbeitsmarktes wird der Produktionsstandort und Werkplatz Schweiz nachhaltig gestärkt. Davon profitieren auch die Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wie erste Erfahrungen mit dem FZA zeigen, geht der Zustrom von Arbeitskräften aus dem EU-Raum nicht auf Kosten der Beschäftigung einheimischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (vgl. Kap. 2.4).

Eine einseitige Öffnung des Arbeitsmarktes stellt keine Alternative dar: Zum einen wird die gewünschte Mobilität der Arbeitskräfte nur erreicht, wenn auch die "flankierenden" Bereiche der Diplomanerkennung und der Sozialversicherungen lückenlos geregelt sind. Insbesondere der letztgenannte Bereich könnte nicht einseitig, sondern lediglich in Zusammenarbeit mit den einzelnen EU-Mitgliedstaaten vergleichbar geregelt werden, was die (Neu-)Verhandlung entsprechender zwischenstaatlicher Abkommen erfordern würde. Zum anderen sind schweizerische Unternehmen darauf angewiesen, bei Bedarf Personal grenzüberschreitend detachieren zu können. Schliesslich würde der erschwerte Zugang zum EU-Arbeitsmarkt schweizerische Staatsangehörige in eine im Vergleich zum Status quo massiv schlechtere Situation bringen, zumal sie den freien und gleichberechtigten Zugang zum EU-Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeit, sich unter erleichterten Bedingungen in der EU niederzulassen, verlieren würden.

48 BBI 1999 6128

49 SR 0.632.402

50 Gemäss Eurostat-Erhebung für das Jahr 2006.