Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 33 Seiten
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ständige Dienstleistungserbringer sowie entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den EU-15-Mitgliedstaaten für einen Aufenthalt bis 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr keine Bewilligung mehr. Es besteht aber eine vorgängige Meldepflicht. Dienstleistungserbringer aus den EU-10-Staaten kommen seit dem 1. April 2006 - mit Ausschluss gewisser Branchen
- ebenfalls in den Genuss dieser Regelung.20
Die Zahl der meldepflichtigen Dienstleistungserbringer aus der EU-1721 nahm in den vergangenen Jahren deutlich zu. Im Jahr 2006 lag die Anzahl der Dienstleistungserbringer aus diesen Staaten (46’594) um 15 % über dem entsprechenden Jahreswert von 2005
(40’593).22 Die Werte von Januar bis September 2007 weisen auf eine erneute Zunahme hin, was unter anderem auf die gut laufende Konjunktur zurückzuführen ist. Im Jahr 2006
entsprach der Anteil an gemeldeten Dienstleistungserbringern aus der EU-823 ungefähr einem Anteil von 1.6 % (764) der Gesamtzahl an Dienstleistungserbringungen aus der EU-25. Die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung aus der EU-8 bis zu 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr ist allerdings erst seit dem 1. April 2006 nicht mehr bewilligungspflichtig, son-
dern nurmehr dem Meldeverfahren unterstellt24. In den ersten neun Monaten des Jahres 2007 ist ihr Anteil auf 3.9 % angewachsen.
Rund 83 % der Dienstleistungserbringer aus der EU waren im ersten Halbjahr 2007 als entsandte Arbeitnehmende in der Schweiz gemeldet. Die restlichen 17 % der gemeldeten Dienstleistungen wurden durch Selbständige erbracht. Für Dienstleistungserbringer, die länger als 90 Arbeitstage Dienstleistungen in der Schweiz erbringen, muss das Bewilligungsverfahren beschritten werden. Aufgrund der sehr guten Konjunkturlage musste deshalb in den letzten beiden Jahren für europäische Dienstleistungsunternehmen je rund zweitausend kontingentierte Kurzaufenthaltsbewilligungen erteilt werden.
Die Anzahl Arbeitstage der meldepflichtigen Dienstleistungserbringer nach Einsatzkanton
variiert recht stark. Tendenziell scheinen grenznahe Kantone höhere Anteile aufzuweisen.25 Die meisten Arbeitstage wurden in den vergangenen Jahren zudem im Baugewerbe, gefolgt vom Industrie- und Handwerkssektor erbracht. Etwas geringer war der Anteil im eigentlichen Dienstleistungssektor. Grenzüberschreitende Dienstleistungen in der Landwirtschaft waren in den letzten drei Jahren verhältnismässig gering.
Die Einführung des Meldeverfahrens per 1. Juni 2004 hat die Erbringung von Dienstleistungen in der Schweiz vereinfacht. Dies hat mitunter zur genannten Zunahme an unterjährigen Aufenthaltern geführt.
2.1.1.6 Schweizer in der EU
Schweizer Auswanderung in die EU
Während in Bezug auf die Einwanderung von EU-Staatsangehörigen in die Schweiz genaue statistische Erhebungen vorliegen, ist dies in Bezug auf die schweizerische Auswanderung in den EU-Raum nicht der Fall. Eine Kennzahl, die diesbezügliche Schätzungen zulässt, ist die
20 Dienstleistungserbringungen in die Schweiz im Garten- und Landschaftsbau sowie bei der Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen, im Baugewerbe/Bau, im Bewachungs- und Sicherheitsdienst (Detekteien, Wach- und Sicherheitsdienste) sowie im Reinigungsgewerbe (Reinigung von Gebäuden, Strassen und Verkehrsmitteln) bleiben für Unternehmen mit Sitz in der EU-10 bis längstens 30. April 2011 bewilligungspflichtig (Nace-Codes: 01.41, 45.1 bis 4, 74.60, 74.70). Für alle anderen Branchen gilt eine Meldepflicht. Für Dienstleistungserbringer aus Zypern und Malta gilt diese Meldepflicht, analog zur EU 15, für alle Branchen.
21 Als EU 17 bezeichnet man die EU 15 plus Zypern und Malta. Dienstleistungserbringer aus Zypern und Malta werden jenen aus der EU
15 seit dem 1. April 2006 gleichgestellt und sind seither in die Analyse miteinbezogen.
22 Quelle: Statistik BFM
23 Als EU-8 bezeichnet man die EU Beitrittsstaaten von 2004 ohne Zypern und Malta
24 Ausnahmen siehe Fussnote 18
25 Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Freizügigkeit im Personenverkehr: 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2007. SECO. 3. und 15. Oktober 2007. Seite 11.