Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 33 Seiten
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2.1.1.3 Auswanderung von EU Bürgern / Migrationssaldo
Im ersten Jahr der Anwendung des Abkommens, d.h. zwischen dem 1. Juni 2002 und dem 31. Mai 2003, betrug die Auswanderung von Staatsangehörigen der EU-15/EFTA 30'302 Personen gegenüber 33'721 Personen für den gleichen Zeitraum - ohne FZA - im Jahr zuvor, was einer Abnahme von 10 % entspricht. Danach blieb sie während einem Jahr stabil, um danach wieder zuzunehmen. Zwischen dem zweiten und dem fünften Jahr der Anwendung des FZA nahm die Auswanderung jährlich zu von 30'250 auf 42'304 Personen, d.h. um fast 40 %. Im Vergleich dazu blieb die Auswanderung von Staatsangehörigen von Drittstaaten praktisch stabil, schwankend zwischen 16'000 bis 17'000 Personen pro Jahr. Was die Staatsangehörigen aus der EU-10 anbelangt, hat sich die Auswanderung, die seit 2002 langsam zugenommen hat, während des letzten Jahres der Anwendung des FZA mit einer Zunahme von ca. 40 % beschleunigt und beläuft sich auf 1'624 Personen. Grundsätzlich kann somit gesagt werden, dass die Rückwanderungsfluktuation bei europäischen Einwanderern relativ stark ausgeprägt ist.
Demzufolge hat, wie dies die untenstehende Tabelle zeigt, der Migrationssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz seit 2002 ständig abgenommen, um ab Juni 2005 erneut zuzunehmen und im fünften Jahr leicht abzunehmen.
Migrationssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung nach Nationalitäten-
gruppen
Juni 00 -Juni 01 -Juni 02 -Juni 03 -Juni 04 -Juni 05 -Juni 06 - Mai 01 Mai 02 Mai 03 Mai 04 Mai 05 Mai 06 Mai 07 EU-15/EFTA 7'638 11'629 18'797 22'848 19'602 24'800 21'160 Drittstaaten* 31'112 38'119 29'165 24'340 20'442 20'227 23'238 Total 38'750 49'748 47'962 47'188 40'044 45'027 44'398
* Ohne EU 10
2.1.1.4 Bisherige Erfahrungen mit der vollen Freizügigkeit seit dem 1. Juni 2007
In den ersten 6 Monaten seit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit (Aufhebung der Kontingentierung per 1. Juni 2007) gegenüber den Staaten der EU-15, Zypern, Malta und der EFTA (EU-17/EFTA) wurden an Erwerbstätige aus diesen Staaten insgesamt 50'168 ehemals kontingentierte Aufenthaltsbewilligungen B ausgestellt. In der Vorjahresperiode waren es auf Grund der Kontingentierung lediglich 7'650 B-Bewilligungen. Gleichzeitig ging aber die Anzahl der in dieser Periode ausgestellten Kurzaufenthaltsbewilligungen L gegenüber der Vorjahresperiode von 52'718 auf 28'659 zurück. Eine Analyse der ausgestellten B-Bewilligungen zeigt, dass rund 60% derselben auf bereits zuvor im Schweizer Arbeitsmarkt erwerbstätige ehemalige Kurzaufenthalter und Grenzgänger entfallen, die ihre Aufenthaltsbewilligung umgewandelt, respektive ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben. Mit einer L- oder B-Bewilligung effektiv neu in den Schweizer Arbeitsmarkt eingetreten sind in den ersten 6 Monaten seit Ende der Kontingentierung rund 41'000 Personen. In der Vorjahresperiode waren es rund 36'000 Personen.15
Bei den ehemaligen Kurzaufenthaltern, die ihre L-Bewilligung in eine B-Bewilligung umgewandelt haben, handelt es sich insbesondere um Personen, welche die materiellen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung B (überjähriges oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber in der Schweiz) bereits vor dem 1. Juni 2007 erfüllt haben, aus Kontingentsgründen aber keine entsprechende Bewilligung erhielten. Seit der Aufhebung der Kontingentierung besteht bei Erfüllung der materiellen Voraussetzungen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B. Entsprechend hat die Nachfrage nach Kurzaufenthaltsbewilligungen mit der Aufhebung der Kontingentierung abgenommen.
15 Aussagen zur Anzahl Personen aus der EU-17//EFTA welche seit Juni 2007 neu als Grenzgänger in der Schweiz erwerbstätig wurden, können erst mit der Veröffentlichung der Grenzgängerstatistik des BFS gemacht werden. Zahlen zu m vierten Quartal 2007 werden für Mai 2008 erwartet werden. Grenzgängerbewilligungen waren bereits vor dem 1. Juni 2007 kontingentsfrei.