Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 33 Seiten
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Die Weiterführung des FZA sichert die bilateralen Beziehungen mit der EU als Ganzes und damit den existenziell wichtigen Zugang der Schweizer Wirtschaft zum europäischen Binnenmarkt. Die EU ist mit Abstand der bedeutendste Wirtschaftspartner der Schweiz. Jeden dritten Franken verdient die Schweiz auf dem europäischen Markt. Der bilaterale Warenhandel ist in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt um jährlich 5 % gewachsen. Der wirtschaftliche Austausch (Waren und Dienstleistungen) erreicht mittlerweile ein Volumen von einer Milliarde. Franken pro Tag. 80 % ihrer Importe und 62 % ihrer Exporte wickelt die Schweiz mit der EU ab; beim Dienstleistungsverkehr und bei den Direktinvestitionen dominiert der europäische Markt in ähnlicher Weise. Lehnt die Schweiz die Weiterführung des FZA ab, gefährdet sie ihren privilegierten Zugang zum europäischen Binnenmarkt und schwächt dadurch den eigenen Wirtschaftsstandort nachhaltig.
Die Bedeutung des FZA geht allerdings über seinen ökonomischen Wert hinaus, da die Personenfreizügigkeit in der Tat eine der vier Grundfreiheiten des gemeinsamen Marktes darstellt.
Die Verlängerung dieses Abkommens ist in der Tat ein politischer Akt, der den Willen der Schweiz bestätigt, in ihren Beziehungen zur EU den bilateralen Weg weiterzuführen, einen Weg, der eine Erfolgsgarantie ist für die tatsächliche Wahrung der Interessen des Landes und der vom Volk bereits mehrmals bestätigt wurde. Abgesehen von den bereits aufgezeigten völkerrechtlichen Implikationen sind bei einer Aufgabe dieses politisch wichtigen Abkommens negative Auswirkungen auf die Verlängerung anderer bzw. die Aushandlung neuer Abkommen nicht auszuschliessen. Die Nichtverlängerung würde den bilateralen Weg und die Europapolitik des Bundesrates grundlegend in Frage stellen. Mit der EU müssten neue Lösungen gefunden werden, die nicht so vorteilhaft sein könnten, wie die bisher erreichten. Die Beziehungen zum Hauptpartner der Schweiz auf allen Ebenen würden stark beeinträchtigt. Daraus ginge ganz allgemein eine rechtliche, wirtschaftliche und politische Unsicherheit hervor, die den Interessen der Schweiz schwer schaden würde.
4.3 Bedeutung der mitbetroffenen bilateralen Abkommen
Da das FZA in direktem (Bilaterale I) bzw. indirektem (Schengen/Dublin) Zusammenhang zu anderen Abkommen steht, soll im Folgenden kurz aufgezeigt werden, welchen Mehrwert sich für die Schweiz aus diesen Verträgen ergibt und welche Situation sich bei deren Wegfall einstellen würde:
4.3.1 Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens
Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ermöglicht schweizerischen Anbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Aufträgen von EU-Unternehmern in den Bereichen Wasser- und Energieversorgung, Stadt- und Regionalverkehr und Eisenbahnen. Damit erhalten schweizerische Wirtschaftsakteure bei transparenten Verfahren Zugang zum bedeutenden EU-Markt. Umgekehrt wird der Wettbewerb auf dem schweizerischen Markt öffentlicher Aufträge, auch auf Gemeindeebene, verstärkt.
Ein Ausserkrafttreten des Abkommens würde den Wegfall der über die WTO-Verpflichtungen betreffend das öffentliche Beschaffungswesen hinausgehenden Liberalisierungen in diesem Bereich bedeuten. Neben der damit verbundenen Einschränkung des Marktzugangs für Schweizer Anbieter würde die Schweiz ihren Beobachterstatus im Beratenden Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten über das öffentliche Beschaffungswesen und damit ein wichtiges Instrument der Informationsbeschaffung, der Konsultation und der unbürokratischen Problemlösung verlieren.