Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 33 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) hat die gesamte ausländische Wohnbevölkerung aus der EU 17/EFTA (Kurzaufenthalter, Aufenthalter und Niedergelassene mit oder ohne Erwerbstätigkeit) im Jahre 2007 um 3.2% zugenommen. Im Jahre 2006 lag diese Zunahme bei 2.7%. Dieses im Jahre 2007 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nur leicht höhere Wachstum ist das Ergebnis einer um 5,1% gewachsenen ständigen ausländischen Wohnbevölkerung16 bei gleichzeitigem Rückgang der nicht-ständigen ausländischen Wohnbevölkerung17 um 24,5%. Es kam folglich zu einer Verlagerung zu Gunsten der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung, deren Anteil an der gesamten ausländischen Wohnbevölkerung um 1,7 Prozentpunkte auf 95,2% anstieg.
Das Wachstum der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung bzw. der Rückgang des Bestandes der nicht-ständigen ausländischen Wohnbevölkerung erfolgte primär zwischen Juni und Dezember 2007, d.h. nach der Einführung der vollen Freizügigkeit. Die Entwicklung bei der gesamten ausländischen Wohnbevölkerung widerspiegelt die bei den ausgestellten Bewilligungen festgestellte Verschiebung von der Kurzaufenthaltsbewilligung L zur Aufenthaltsbewilligung B.
Die Einführung der vollen Personenfreizügigkeit führte daher im Ergebnis dazu, dass viele bereits in den Schweizer Arbeitsmarkt integrierte, von der Wirtschaft gefragte und zumeist gut qualifizierte Arbeitskräfte ihren formellen Aufenthaltsstatus verbessern konnten. Die bessere Verfügbarkeit der Aufenthaltsbewilligung B steigert die Attraktivität der Schweiz gerade bei jenen international umworbenen Fachkräften, welche allenfalls durch die in vielen Alltagssituationen auftretenden Unannehmlichkeiten einer Kurzaufenthaltsbewilligung abgeschreckt würden.
Den wesentlichsten Einfluss auf die Einwanderung aus der EU-17/EFTA hatte die gute Wirtschaftsentwicklung mit der entsprechenden Nachfrage nach Arbeitskräften. Die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Gemäss BFS ist die Beschäftigung in der Schweiz auch im dritten Quartal 2007 stark gewachsen: Die vollzeitäquivalente Beschäftigung stieg gegenüber dem Vorjahresquartal um 2.7%. Die Beschäftigung expandierte dabei sowohl im 2. wie auch im 3. Sektor. Auch die Beschäftigungsaussichten für das 4. Quartal waren gemäss Beschäftigungsbarometer des BFS weiterhin positiv. Dass vor allem gut und best qualifizierte Arbeitskräfte aus der EU, darunter vorab aus Deutschland, einwandern, entspricht dem Bedarf unserer Wirtschaft.
2.1.1.5 EU-Dienstleistungserbringer in der Schweiz
Die im FZA vorgesehene gegenseitige Zulassung zum Arbeitsmarkt wird durch eine teilweise Liberalisierung des personenbezogenen, grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs ergänzt. In Bereichen, in denen ein spezielles Dienstleistungsabkommen zwischen der Schweiz und der EG/EFTA besteht oder in Zukunft abgeschlossen wird, darf die gestützt auf diese Abkommen erfolgende Dienstleistungserbringung nicht durch Bestimmungen des FZA verhindert werden. Das gilt bspw. beim Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
oder bei den Abkommen über den Luft- und Landverkehr.18
Gemäss dem FZA wird einem Dienstleistungserbringer das Recht eingeräumt, Dienstleistungen im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu erbringen, deren tatsächliche Dauer 90
Arbeitstage pro Kalenderjahr nicht überschreitet.19 Seit dem 1. Juni 2004 benötigen selb-
16 Zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung gehören Niedergelassene (Bewilligung C), Aufenthalter (Bewilligung B) und überjährige Kurzaufenthalter (Bewilligung L).
17 Zur nicht-ständigen ausländischen Wohnbevölkerung gehören die unterjährigen Kurzaufenthalter (Bewilligung L)
18 Art. 5 Abs. i.V.m. Art. 10 Abs. 2 FZA.
19 Art. 5 Abs. 1 FZA