Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 33 Seiten
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Entwicklung der Anzahl der bei den Schweizer Vertretungen der Mitgliedsstaaten der EU-15
sowie Drittstaaten neu immatrikulierten Schweizern und Schweizerinnen.26
In den vier Jahren 1998 - 2001 vor Inkrafttreten des FZA sind insgesamt 4'229 Schweizerinnen und Schweizer neu in einem Staat der EU-15 immatrikuliert worden, im gleichen Zeitraum 3'074 Nur-Schweizer/innen in einem Land ausserhalb der EU-15. In den vier Jahren 2003 - 2006 nach Inkrafttreten wurden 5'244 Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der EU-15 neu immatrikuliert, 2'447 ausserhalb der EU-15. Während die Neuimmatrikulationen in den EU-15-Ländern um gegen 25 % zugenommen haben, haben sie für Länder ausserhalb der EU-15 im gleichen Zeitraum um 20 % abgenommen.
Diese Zunahme ist trotz fehlender Monokausalität statistisch auffällig genug, um das FZA als wichtigen Grund für die genannte Entwicklung zu bezeichnen - offenbar wurde das Abkommen effektiv genutzt, bzw. die EU für Schweizer Emigrantinnen und Emigranten (- zumindest für jene ohne Doppelbürgerschaft -) wesentlich attraktiver. Diese Aussage wird gestützt durch die Tatsache, dass der Auswanderungsdienst des Bundesamtes für Migration BFM in den vergangenen Jahren eine deutliche Zunahme der Anfragen zu einem Auslandaufenthalt in der EU verzeichnet hat.
Das FZA hat zudem auch Auswirkungen auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits in der
EU lebenden Schweizerinnen und Schweizern27, indem es ihnen zum Teil erhebliche Erleichterungen (bspw. in den Bereichen Sozialversicherungen und Immobilienerwerb) gebracht hat.
Gesamthaft lässt sich sagen, dass schweizerische Staatsangehörige problemlos von den im Abkommen verbrieften Rechten Gebrauch machen konnten. Punktuell auftretende (und der Verwaltung gemeldete) Schwierigkeiten konnten in den meisten Fällen im Rahmen der bestehenden Kontakte (Auslandvertretungen) behoben werden.
Schweizer Dienstleistungserbringer in der EU
Während in Bezug auf EU-Dienstleistungserbringer in der Schweiz genaue statistische Erhebungen vorliegen, ist dies in Bezug auf die schweizerischen Dienstleistungserbringer im EU-Raum nicht der Fall.
Es gibt Hinweise darauf, dass Schweizer Dienstleistungserbringer in den EU-Staaten bis-
weilen mit praktischen Problemen konfrontiert sind. 28 Die von den Schweizer Unternehmen angetroffenen Schwierigkeiten wurden indessen bis heute nicht durch konkrete Beispiele illustriert. Nach Kenntnis der Verwaltung hängen sie teilweise mit verschiedenen nichtdiskriminierenden Forderungen gewisser Staaten der EU zusammen, zum Beispiel betreffend das Versicherungsobligatorium oder die Einreichung verschiedener Zertifikate. Diese Probleme sind auch innerhalb der EU bekannt. Die Bundesverwaltung steht zu diesen Punkten in engem Dialog mit den betroffenen Berufsverbänden, um Lösungen zu finden.
Die Dienstleistungserbringer sind auch von der Diplomanerkennung betroffen, wenn die Ausübung der Tätigkeit, die sie vorübergehend in einem EG-Mitgliedstaat ausüben wollen, den Besitz eines bestimmten Diploms voraussetzt (reglementierte Berufe).. Das FZA sieht für die Dienstleistungserbringer keine Dispensation von der Pflicht vor, ihr Diplom anerkennen zu lassen. Eine diesbezügliche parlamentarische Motion (WAK 05-3473) wurde Ende 2005 genehmigt und verlangt im Wesentlichen die Vereinfachung des Verfahrens zur Erbringung des Nachweises der Berufsausübung in der Schweiz durch den Dienstleistungserbringer. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Motion zu genehmigen, um festzustellen, in
26 Die Anmeldung bei der entsprechenden Schweizer Vertretung ist nicht in allen Staaten obligatorisch. Zudem wurden bei den folgenden Angaben lediglich Schweizer Bürger/innen ohne EU-Zweitpass berücksichtigt, da entsprechende Doppelbürger/innen das FZA tendenziell weniger in Anspruch nehmen müssen. Die 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten werden zudem nicht berücksichtigt, da das Interesse an einem Auslandaufenthalt bzw. einer Auswanderung in diese Länder bisher bescheiden ist.
27 Am Stichtag 31. Dezember 2002 waren 358'347 Schweizer Bürger/innen in der EU-15 immatrikuliert, davon 99'424 Nur-Schweizer/innen.
28 Siehe z.B. MO Robbiani 06.3379.