Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/107: Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits · 33 Seiten

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Einwanderung der nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (Staatsangehöri-

ge der EU-15/EFTA und von Drittstaaten)13

Juni 00 -Juni 01 -Juni 02 -Juni 03 -Juni 04 -Juni 05 -Juni 06 - Mai 01 Mai 02 Mai 03 Mai 04 Mai 05* Mai 06* Mai 07* EU15/

EFTA 106125 112774 118945 103722 83313 93217 105265 Drittstaa-

ten** 10134 10902 13734 13512 15385 1799420349

Total** 116259 123676 132679 117234 98698 111211 125614 *: ohne der Meldepflicht unterstehende Personen

**: ohne EU-10

Im Verlauf der zwei dem Inkrafttreten des FZA vorausgegangenen Jahre hat die Zahl der ausländischen Grenzgänger pro Jahr im Durchschnitt um 7,5 % (+10'800 p.a.) zugenommen. Seit Inkrafttreten des Abkommens hat diese Zuwachsrate abgenommen und ist während fast vier Jahren im Schnitt auf 2,8 % (+4'700 p.a.) stabil geblieben. Als sich im zweiten Halbjahr 2006 die Nachfrage nach Arbeitskräften wieder verstärkte, konnte eine neuerliche deutliche Zunahme der Beschäftigung von Grenzgängern festgestellt werden. Im zweiten Quartal 2007 belief sich aufgrund der guten Konjunkturlage die Anzahl der Grenzgänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemäss Grenzgängerstatistik auf 195’724 (+13’875 oder 7,6 %).

2.1.1.2 Einwanderung aus der EU-10

Wie die untenstehende Tabelle zeigt, hatte das Inkrafttreten des FZA für die Staaten der EU-10 am 1. April 2006 eine gewisse Auswirkung auf die Einwanderung aus diesen Ländern zur Folge. So waren zum Beispiel die Gesuche um Kurzaufenthaltsbewilligungen relativ zahlreich: 73 % der 15’800 zur Verfügung stehenden Kontingente wurden vergeben, im Wissen darum, dass eine starke Nachfrage aufgrund der saisonalen Schwankungen jeweils auch für die Monate April und Mai erwartet wird. Im Vergleich dazu waren die Gesuche um Langzeitaufenthaltsbewilligungen weniger zahlreich: Nur 57 % der 1’700 zur Verfügung stehenden Kontingente wurden vergeben. Die stärkere Nachfrage nach Kurzaufenthaltsbewilligungen erklärt sich mit der konjunkturellen Entwicklung und dem in gewissen Branchen entstandenen Bedarf an Arbeitskräften, so zum Beispiel in der Landwirtschaft, der Gastronomie, der Hotellerie und dem Tourismus. Die entsprechende Zunahme der Einwanderung aus diesen zehn Staaten wurde, wie sie aufgrund des Inkrafttretens des FZA erwartet worden war, somit bestätigt.

Einwanderung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung ( Staatsangehörige der EU-10)14

Juni 00 -Juni 01 -Juni 02 -Juni 03 -Juni 04 -Juni 05 -Juni 06 - Mai 01 Mai 02 Mai 03 Mai 04 Mai 05 Mai 06 Mai 07

EU-10 2'447 2'785 2'154 2'207 2'091 2'635 3'812

Der Anteil der Staatsangehörigen aus der EU-10 an der in der Schweiz wohnhaften ausländischen Bevölkerung ist jedoch schwach. Ende 2006 belief er sich auf 1,4 % bzw. 20’869 Personen mit dauerndem Aufenthalt. 11’182 Staatsangehörige aus der EU-10 übten in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aus, was 1,3 % der ständigen erwerbstätigen ausländischen Bevölkerung entspricht.

13 Personen, die sich bis zu 12 Monaten in der Schweiz aufhalten (L-Bewilligung), ohne die Personen, die der Meldepflicht unterstehen.

14 Zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung gehören die Inhaber einer B- oder C-Bewilligung sowie die Personen, die mehrere Kurzaufenthaltsbewilligungen beantragen und sich somit länger als 12 Monate in der Schweiz aufhalten. Diese Zahlen betreffen sowohl Erwerbstätige als auch Nichterwerbstätige.