Bericht CHemV
Vernehmlassung 2007/89: Teilrevision von 7 Verordnungen des Chemikalienrechts · 25 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Verbraucherschutz
In seinem Entscheid vom 31. Oktober 2007 im Zusammenhang mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) legte der Bundesrat fest, dass die ChemV revidiert werden müsse. Damit sollen Abweichungen von der EU-Gesetzgebung beseitigt werden, und in denjenigen Bereichen, die von unseren Rechtsvorschriften abgedeckt werden, soll eine Annäherung an die REACH-Anforderungen erfolgen.
Gegenwärtig wird eine Anpassung der europäischen Gesetzgebung an das global harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS-Verordnung; GHS-Vo) vorbereitet. Die entsprechende Verordnung soll Anfang 2009 in Kraft gesetzt werden. Sobald die GHS-Vo in Kraft ist, können Stoffe und Zubereitungen auf Initiative des Herstellers mit dieser neuen Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Damit diese Kennzeichnung in der Schweiz zugelassen werden kann, muss eine Änderung der ChemV vorgenommen werden. Die Volkswirtschaftliche Beurteilung der Einführung des "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" (VOBU GHS)2 hat deutlich gezeigt, dass die zeitgleiche Anwendbarkeit des GHS in der Schweiz und die inhaltliche Abstimmung auf die europäische Verordnung dem Wunsch der befragten Firmen entspricht.
Es sind auch einige Anpassungen der Verordnung vorgesehen, um das Inverkehrbringen von Stoffen und Zubereitungen im Handel mit der EU auf rechtlichem Weg zu erleichtern.
Die Kennzeichnung von Produkten gemäss dem GHS-System betrifft auch Biozidprodukte (Biozidprodukteverordnung, SR 813.12), Dünger (Dünger-Verordnung, SR 916.171) und Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutzmittelverordnung, SR 916.161). Die Biozidprodukteverordnung wird parallel zur ChemV revidiert und ist Teil des vorliegenden Vernehmlassungspaketes. Die Pflanzenschutzmittelverordnung und die Dünger-Verordnung liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und werden erst zu gegebener Zeit revidiert. Weil die europäische Pflanzenschutzmittel-Richtlinie derzeit revidiert wird und weil die GHS-Vo noch in Vorbreitung ist, hält es das BLW für sinnvoller, mit der Revision "seiner" Verordnungen zuzuwarten, bis die neuen EG-Vorschriften in endgültiger Form vorliegen.
Die Texte der REACH- und der GHS-Vo (für GHS liegt erst ein Entwurf vor) sind nicht Gegenstand der Vernehmlassungsdokumentation. Diese Texte sind abrufbar unter:
REACH-Verordnung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:396:0001:0851:DE:PDF
GHS-Verordnung (Kommissionsentwurf vom 27.6.2007):
http://ec.europa.eu/enterprise/reach/ghs_en.htm
2 Schmid-Kleikemper J., Häner A., Gälli R. 2007: GHS in der Schweiz. Volkswirtschaftliche Beurteilung der Einführung des "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" (GHS). Umwelt-Wissen Nr. 0732. Bundesamt für Umwelt, Bern. 94 S.
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