Bericht_2A

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 29 Seiten

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3. Konkordanztabellen (Beilagen 3 A und 3 B bzw. 4 A und 4 B)

In diesen Tabellen erfolgt ein detaillierter Vergleich des bisherigen Rechts mit den vorgelegten Entwürfen. Es handelt sich um die Dokumente mit den ausführlichsten Begründungen.

 Vergleich neue Verordnungen mit bisherigem Recht (Beilagen 3 A und 3 B): Ausgehend von den einzelnen Artikeln der Entwürfe stellt die Tabelle dar, wo die bisherige entsprechende Regelung enthalten war, welche Aspekte allenfalls geändert wurden oder ob es sich um eine neue Bestimmung handelt. Zudem sind gewisse Hinweise zur Systematik enthalten.

 Vergleich bisheriges Recht mit neuen Verordnungen (Beilagen 4 A und 4 B): In diesen Dokumenten wird insbesondere bei den einzelnen Artikeln und Absätzen detailliert aufgezeigt, welche Bestimmungen oder Teilaspekte des bisherigen Rechts aufgehoben werden sollen und ob dies mit inhaltlichen Auswirkungen verbunden ist oder bloss eine formale Änderung, sprachliche Präzisierung oder ähnliches darstellt. Zudem erfolgt eine Begründung der verschiedenen Aufhebungen.

B. Das Projekt VERVE

1. Allgemeines

1962 wurden die heute geltende Verkehrsregelnverordnung (VRV)1 sowie eine frühere Version der Signalisationsverordnung erlassen. Die aktuelle Version der Signalisationsverordnung (SSV)2 stammt aus dem Jahre 1979. Beide Verordnungen wurden diverse Male in gewissen Teilgebieten revidiert und weiter entwickelt. Nicht zuletzt das hohe Alter der Verordnungen zeigt, dass sie sich grundsätzlich bewährt haben.

Die seither erfolgten verschiedenen und häufigen Teilrevision folgten nicht immer denselben gesetzestechnischen Grundsätzen. Zudem kam tendenziell neuer Inhalt hinzu, während kaum geprüft wurde, ob bestehende Regeln nach wie vor erforderlich sind. Dies führte dazu, dass die heutige Verkehrsregeln- und die heutige Signalisationsverordnung nicht immer kohärent sind und zum Teil veraltete Regeln und Ansätze aufweisen.

Mehrfach wurde das Anliegen geäussert, das Strassenverkehrsrecht zu vereinfachen. Hervorgehoben werden kann das Postulat Bieri vom 23. März 2000 mit dem Titel «Regelungsdichte im Strassenverkehr. Übernahme internationaler Standards»3. In diesem parlamentarischen Vorstoss wurden primär die hohe Regelungsdichte und die häufigen Revisionen im Strassenverkehrsrecht kritisiert. Zudem wurde angeregt, soweit möglich und sinnvoll international anerkannte Standards zu übernehmen. Der Bundesrat hatte das Postulat entgegengenommen und das ASTRA mit dessen Erfüllung beauftragt. Das ASTRA tätigte verschiedene Vorarbeiten und führte eine kleine Umfrage durch. Dabei wurde ein Handlungsbedarf primär bei der Verkehrsregeln- und der Signalisationsverordnung erkannt: Durch eine bessere Gliederung der Materie, durch einen Abbau der Regelungsdichte und durch eine einfachere Rechtssprache könne die Verständlichkeit und die Benutzerfreundlichkeit wesentlich erhöht werden. Auf die Umsetzung wurde dann aber verzichtet, primär aus Ressourcengründen.

Im Rahmen des Projekts «Via Sicura», das eine signifikante Reduktion der Toten und Schwerverletzten im Strassenverkehr zum Ziel hat, wurde 2005 im Handlungsfeld «Qualitätssicherung» die Gestaltung der Verkehrsvorschriften als Massnahme evaluiert: «Das Strassenverkehrsrecht wird so ausgestaltet, dass die Vorschriften für Betroffene transparenter, verständlicher, überblickbarer und umsetzbar sind sowie der Verkehrs- und Rechtssicherheit entsprechen.»4

1 SR 741.11; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_11.html

2 SR 741.21; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_21.html

3 http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20003134

4 Schlussbericht Via Sicura 2005, S. 39:

http://www.astra.admin.ch/themen/verkehrssicherheit/00236/01917/index.html?lang=de