Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/96: Bundesgesetz über das Messwesen · 36 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
1.2.2 Auslöser für die Neuregelung
Die Neuregelung geht einerseits auf Prüfaufträge in Folge des Corporate-Governance-Berichts des Bundesrates zurück und andererseits auf die Entwicklungen im Umfeld der nationalen Metrologieinstitute Europas. Der Bundesrat hat am 25. März 2009 im Rahmen der Umsetzungsplanung zum Corporate-Governance-Bericht das EJPD beauftragt, die Organisation vom METAS zu überprüfen und dem Bundesrat bis Ende 2009 Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Eine Überprüfung gemäss Sichtweisen des Corporate-Governance-Berichts zeigt, dass das METAS in gewissem Sinne ein eher untypisches Bundesamt ist, weil die hoheitlichen Leistungen nicht im Vordergrund stehen. Selbst dort, wo es hoheitlich handelt, ist die Aufgabenerfüllung bei Kontrollaufgaben vor Ort durch ausgelagerte Einheiten üblich. Der politische Steuerungsbedarf ist gering. Zwar ist mit 70 % des Budgets die Abhängigkeit von Steuermitteln relativ hoch, doch bestehen in der Metrologie nur sehr geringe politische Interessen, ausser dem allgemeinen Ziel, dass die Schweiz über ein funktionierendes Messwesen und eine den Anforderungen von Forschung und Wirtschaft genügende, qualitativ hochstehende metrologische Infrastruktur verfügen muss. Für einen grossen Teil der METAS-Aufgaben ist eine bedingte Marktfähigkeit gegeben. Aufgrund seiner Besonderheiten in technischer Hinsicht hat das METAS nur geringe betriebswirtschaftliche Abhängigkeiten von der übrigen Bundesverwaltung.
Aufgaben, Strukturen und Herausforderungen des METAS werden wesentlich durch den Markt und nicht durch die Politik gesteuert. Das METAS erfüllt dadurch, dass es die Masseinheiten an Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft weitergibt, zur Hauptsache Dienstleistungen mit Monopolcharakter. Daneben erbringt es Dienstleistungen am Markt und in geringem Umfang Aufgaben der Wirtschafts- und der Sicherheitsaufsicht; Ministerialaufgaben sind vernachlässigbar.
Neben dem Aufgabencharakter ist auch die Tatsache zu beachten, dass in der Einheitenweitergabe (Tätigkeiten der Produktgruppe 3) und in der Konformitätsbewertung (Teile der Tätigkeiten der Produktgruppe 2) ausländische Metrologieinstitute das METAS auf dem Heimmarkt bereits heute konkurrenzieren. Auf dem Gebiet der Konformitätsbewertung von Messmitteln besteht zudem Konkurrenz durch andere Konformitätsbewertungsstellen. Innerhalb der EU geht die Tendenz klar in die Richtung, auch im Eichwesen eine völlige Liberalisierung und eine grenzüberschreitende Leistungserbringung zu erreichen. Diese Entwicklung wird sich auch auf die Schweiz auswirken.
Das METAS verfügt heute über wissenschaftlich, technologisch und organisatorisch leistungsfähige und international konkurrenzfähige Strukturen. Die hohe metrologische Kompetenz und Wirkungsorientierung sind international anerkannt und werden von der Kundschaft geschätzt. Die erwähnten Herausforderungen erheischen für das METAS einerseits eine flexible Organisationsform und andererseits eine doch vorhandene Anbindung an den Staat. Durch die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung und damit dem Wechsel zur dezentralen Bundesverwaltung kann beides erreicht werden.
1.2.3 Geprüfte Varianten
Es wurden verschiedene Varianten des künftigen Statuts des METAS geprüft. Dabei wurden Organisationsformen anderer staatlicher Metrologieinstitute, wie sie in Europa anzutreffen sind, ebenfalls berücksichtigt. Ziel der Reform soll es sein, das finanzielle Engagement des