Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/96: Bundesgesetz über das Messwesen · 36 Seiten

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rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung und damit dem Wechsel zur dezentralen Bundesverwaltung kann beides erreicht werden.

Bei Beginn der Revisionsarbeiten am Bundesgesetz über das Messwesen zeigte sich schnell, dass das Einfügen der zahlreichen organisationsrechtlichen Bestimmungen für die öffentlich-rechtliche Anstalt in das bestehende Gesetz nur sehr schwer möglich ist. Es hat sich zudem Anpassungsbedarf bei weiteren Bestimmungen ergeben, sodass nach den Grundsätzen der Gesetzestechnik die Kriterien für die Durchführung einer Totalrevision gegeben waren.

Während Organisationsstruktur und Steuerung durch den Bund als Eigentümer mit vorliegendem Gesetz neu gestaltet wurden, bleiben die Aufgaben des METAS materiell unverändert. Hauptpunkte der Revision sind die folgenden:

– Anpassung der Organisationsstruktur: Für das METAS soll eine öffentlich-rechtliche An-

stalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung geschaffen werden. Als Leitlinien bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs dienten die vom Bundesrat im Corporate-Governance-Bericht festgelegten Leitsätze und Erläuterungen und die Vorbilder verschiedener anderer Dezentralisierungen in jüngster Zeit.

– Integration des Zeitgesetzes: Das Zeitgesetz soll aufgehoben und seine Bestimmungen

sollen in das neue Messgesetz aufgenommen werden.

– Anpassung der Regelungsstufe: Die Regelung gewisser heute direkt im Gesetz festge-

legter Materien wird an den Bundesrat delegiert (beispielsweise Nennung und Definition der gesetzlichen Masseinheiten), während einige bisher im Gesetz nicht enthaltene Grundsätze neu in dieses aufgenommen werden (beispielsweise Rückführbarkeit).

– Grundlagen für Zusammenarbeit: Im Gesetz werden Grundlagen geschaffen für die Zu-

sammenarbeit auf internationaler Ebene sowie mit nationalen und ausländischen Organisationen. Zudem werden auch gesetzliche Grundlagen für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch den Bundesrat geschaffen.