Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/96: Bundesgesetz über das Messwesen · 36 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Entstehungsgeschichte des Bundesamts für Metrologie (METAS)

Bereits in der ersten Bundesverfassung von 1848 hatten jahrzehntelange Bemühungen um einheitliches Mass und Gewicht ihren Niederschlag gefunden und dazu geführt, dass dem Bund umfassende und ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Messwesens zugesprochen wurde.

Im September 1862 wurde das Bundesamt für Metrologie (METAS) durch Bundesratsbeschluss gegründet als Eidgenössische Eichstätte. 1909 wurde das Amt mit dem Erlass eines Bundesgesetzes für Mass und Gewicht zum Eidgenössischen Amt für Mass und Gewicht. 1914 konnte das erste eigene Gebäude des Amtes mit speziellen Laboratorien bezogen werden, und zwar an der Wildstrasse im Berner Kirchenfeldquartier. In den Fünfzigerjahren brachten es neue metrologische Aufgabengebiete mit sich, dass dieser Bau neuen Anforderungen an metrologische Laboratorien immer weniger zu genügen vermochte. Es erwies sich, dass sich die Probleme nicht mit einem Anbau, sondern nur mit einem Neubau lösen liessen. Das für den Bau eines nationalen Metrologieinstituts geeignete Gelände wurde schliesslich auf dem ehemaligen Viktoriagut in Wabern bei Bern gefunden. Der Neubau wurde ab 1965 bezogen. Auf 1. Januar 1978 traten das neue Bundesgesetz vom 9. Juni 19771 über das Messwesen (SR 941.20) und die neue Einheiten-Verordnung2 in Kraft und gleichzeitig erhielt das Amt einen neuen Namen: Eidgenössisches Amt für das Messwesen (EAM). Die metrologischen Entwicklungen im Umweltbereich, im Gesundheitswesen und in der industriellen Metrologie liessen den Personalbestand und den Laborbedarf mit der Zeit anwachsen. Im Mai 2001 konnten nach achtjähriger Planungs- und Bauphase Erweiterungsbauten eingeweiht werden. Damit konnte die Nutzfläche der bestehenden Gebäude aus den Sechzigerjahren um gut die Hälfte vergrössert und eine Laborinfrastruktur geschaffen werden, die dem neuesten Stand der Technik entspricht.

Ab 1986 wurde im METAS der Schweizerische Kalibrierdienst aufgebaut und 1991 übertrug der Bundesrat dem Amt die Aufgabe der Akkreditierung. Dank der grossen Nachfrage der Wirtschaft nach Akkreditierungsdienstleistungen wuchs der Bereich der Akkreditierung ständig, bis er zu einer eigenen Abteilung, der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS), geworden war. Internationale Entwicklungen bei den Normanforderungen an Akkreditierungsstellen haben die Organisationsform der SAS als Abteilung von METAS in den Jahren nach 2002 in die Kritik der European co-operation for Accreditation (EA) gebracht. Auf Beschluss des Bundesrates ist die SAS auf den 1. April 2006 als eigenständige FLAG-Einheit vom METAS ins Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements transferiert worden. Seit diesem Transfer trägt das METAS die Bezeichnung Bundesamt für Metrologie (METAS).

1 AS 1977 2394, 1993 3149, 2006 3459, 2006 2197.

2 Einheiten-Verordnung vom 23. November 1977 (AS 1977 2405, 1981 634, 1984 1529). Die heute gültige Einheiten-Verordnung stammt vom 23. November 1994 (SR 941.202).