Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/96: Bundesgesetz über das Messwesen · 36 Seiten

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Integration des Zeitgesetzes: Das Zeitgesetz soll aufgehoben werden und die entsprechenden Regelungen sollen in das neue Messgesetz aufgenommen werden.

Anpassung der Regelungsstufe: Die Regelung gewisser heute direkt im Gesetz festgelegter Materien wird an den Bundesrat delegiert (beispielsweise Nennung und Definition der gesetzlichen Einheiten), während einige bisher im Gesetz nicht enthaltene Grundsätze neu in dieses aufgenommen werden (beispielsweise Rückführbarkeit).

Grundlagen für Zusammenarbeit: Im Gesetz werden Grundlagen geschaffen für die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene sowie mit nationalen und ausländischen Organisationen. Zudem werden auch gesetzliche Grundlagen für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch den Bundesrat geschaffen.

1.4 Finanzielle Situation und künftige Entwicklung

Die Einnahmen des METAS stammen hauptsächlich aus zwei Bereichen, aus der gesetzlichen und der industriellen Metrologie, die im Folgenden getrennt zu betrachten sind.

Die gesetzliche Metrologie (das Eichwesen) ist in den letzten Jahren massgeblich vom europäischen Recht, welches mit den Bilateralen Verträgen von der Schweiz übernommen wurde, geprägt gewesen. Die wichtigsten Änderungen ergaben sich dadurch, dass die dem europäischen Recht unterstehenden Messmittel nicht mehr einer nationalen eichrechtlichen Zulassung unterstehen, sondern vielmehr nach Durchlaufen eines Konformitätsbewertungsverfahrens, das nur noch beschränkt einen behördlichen Eingriff erfordert, in den Verkehr gebracht werden können. Dies führt seit 2006 dazu, dass die Einnahmen aus Eichgebühren zurückgingen. Dieser Rückgang konnte teilweise dadurch aufgefangen werden, dass das METAS seine Aktivitäten im Bereich der Konformitätsbewertung ausbaute. Es ist aber bereits heute abzusehen, dass immer mehr Messmittelkategorien, darunter solche, die für das METAS von grosser finanzieller Bedeutung sind, dem europäischen Recht unterstellt werden. Diese Entwicklung ist zu begrüssen, denn sie reduziert die Kosten und ist in der Handhabung wesentlich flexibler. Damit steht das METAS in Konkurrenz zu über 300 Konformitätsbewertungsstellen in Europa. Diese Entwicklung stellt für das METAS nicht nur ein Problem dar, sondern eröffnet einem Institut auch Chancen. Die Dienstleistungen von METAS sind bereits heute anerkannt und werden international geschätzt. Mit der Unterstellung von neuen Messmittelkategorien unter das europäische System wird es dem METAS möglich sein, mehr ausländischen Kunden seine Dienstleistungen anzubieten und damit die Kosten seiner teuren Infrastruktur breiter zu verteilen. Damit das METAS dies allerdings kann, ist eine unternehmerische Freiheit erforderlich.

Der Bereich der industriellen Metrologie umfasst im Wesentlichen Kalibrierungen, die auf höchstem Niveau für Kunden durchgeführt werden. Der Umsatz in diesem Bereich konnte in den vergangenen Jahren von 1,6 (2001) auf 3,5 Millionen Franken (2009) gesteigert werden und wird in absehbarer Zeit die Einnahmen aus der gesetzlichen Metrologie übersteigen. Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das Umsatzwachstum jeweils über dem generellen Marktwachstum lag. Grund dafür ist, dass ein grosses Bedürfnis an sehr hochwertigen Kalibrierarbeiten besteht.

Der aktuelle Kostendeckungsgrad des METAS beträgt 27,5 % (2009). Mittelfristig sollte es möglich sein, diesen auf 35 bis 40 % zu steigern. Dies wird namentlich durch Mehreinnahmen möglich sein, indem neue Produkte angeboten werden und der Kundenstamm erweitert wird.