Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/96: Bundesgesetz über das Messwesen · 36 Seiten
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Markt gebrachten und von der Schweizer Forschung und Wirtschaft benutzten Messinstrumente zu bewerten und zu kalibrieren;
– die Durchführung der dazu notwendigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben;
– die aktive Mitarbeit in internationalen Metrologieorganisationen (Internationale Organisa-
tion zur Errichtung eines internationalen Mass- und Gewichtsbüros, Meterkonvention; Internationale Organisation für das gesetzliche Messwesen) als zwingende Voraussetzung für die internationale Anerkennung der erzeugten Referenzwerte für die wichtigsten Messgrössen auf dem für die Schweizer Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft erforderlichen Genauigkeitsniveau;
– Unterhalt der Laborinfrastruktur und Fachkompetenz.
Neue wissenschaftliche Gebiete und Technologien sind in hohem Masse auf entsprechende messtechnische Grundlagen und Verfahren angewiesen. Als nationales Metrologieinstitut der Schweiz steht das METAS gemäss seinem gesetzlichen Auftrag an der Spitze der Messkette des Landes. Es muss somit einerseits den technischen Wandel mitverfolgen, aber andererseits diesen auch durch eigene, auf die jeweils erforderlichen Messgrundlagen ausgerichtete Forschung und Entwicklung unterstützen, immer im Hinblick auf die Bedürfnisse der Schweizer Forschung und Wirtschaft. Nur so kann gewährleistet werden, dass das METAS in der Lage ist, die genauesten Messinstrumente des Marktes mit international anerkannten Mess- und Kalibriermöglichkeiten zu kalibrieren und die mit neuester Technologie auf den Schweizer Markt gelangenden Messinstrumente im gesetzlich geregelten Messwesen qualifizieren zu können. Diese Aufgabe kann aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit denselben Geräten durchgeführt werden, die es zu prüfen gilt. Wie bei jedem nationalen Metrologieinstitut betrifft deshalb ein grosser Teil der am METAS ausgeführten Arbeiten die Forschung und Entwicklung. Dadurch werden geeignete Messmöglichkeiten geschaffen oder kommerziell erhältliche Geräte durch besondere Konditionierung und Charakterisierung (z. B. dem Vergleich mit den Referenzmassen anderer nationaler Metrologieinstitute) in einen Zustand versetzt, der es erlaubt, gleichartige Geräte damit zu kalibrieren und zu qualifizieren. Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte vom METAS sind gemäss dem Auftrag des METAS ausgerichtet auf die Nachfrage von Forschung und Wirtschaft. Die Resultate der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden direkt für den Ausbau, den Unterhalt und die Weiterentwicklung der Messplätze und des metrologischen Dienstleistungsangebots verwendet.
Die Produktgruppe 2 „Gesetzliche Metrologie“ umfasst alle Rechtsetzungs-, Aufsichts-, Vollzugs- und Metrologieaufgaben, die in den Bereichen Handel, Gesundheit, Umweltschutz und öffentliche Sicherheit sowie bei den amtlichen Feststellungen von Sachverhalten aufgrund staatlicher Regelungen durch das METAS wahrzunehmen sind.
Zu diesen Aufgaben gehören die Erarbeitung adäquater und mit den wichtigsten Handelspartnern harmonisierter Erlasse und die aktive Mitarbeit in nationalen und internationalen Organisationen der gesetzlichen Metrologie. Dadurch kann das METAS dafür sorgen, dass die gesetzlichen Erlasse auf dem Gebiet des Messwesens auf die Bedürfnisse der Schweizer Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft ausgerichtet sind und dass für Messmittel keine technischen Handelshemmnisse bestehen sowie Mehrfachprüfungen vermieden werden können. Weitere Aufgaben dieser Produktgruppe sind die Ausbildung der Eichmeister und die Betreuung der Fachstellen für das Messwesen (Eichämter) in den Kantonen, die Überprüfung, Ermächtigung, Bezeichnung und Überwachung der Eich- und Konformitätsbewertungsstellen, die Koordination der Marktüberwachung und das Treffen allfälliger Massnahmen, Auskunft, Beratung und Expertisen, sowie die Konformitätsbewertung, Zulassung und Eichung von Messmitteln.