Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/63: Änderung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen · 37 Seiten

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ordnung zulassen, dass nicht regulierte Marktteilnehmer ihre Produkte in der Schweiz ohne aufsichtsrechtliche Vorgaben an qualifizierte Anleger vertreiben können.

Erhalt der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Vermögensver-

waltungstätigkeit: Der gegenwärtige Regulierungsstand entspricht nicht internationalem Standard, was für die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und deren Institute auf internationaler Ebene nicht förderlich ist. Einerseits besteht die Gefahr, dass Schweizer Finanzmarktdienstleister und deren Produkte ab Umsetzung der AIFMD in die nationalen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten nur noch erschwerten Zugang zu den europäischen Finanzmärkten haben und daher in EU-Staaten abwandern. Andererseits besteht die Gefahr der Zuwanderung in die Schweiz von ausländischen Marktteilnehmern, welche sich keiner Regulierung unterstellen wollen.

Um diese Entwicklung zu verhindern, sind die Vorschriften des KAG betreffend Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb bis Mitte 2012 an die neuen internationalen Standards anzugleichen. Insbesondere sind sämtliche schweizerischen Vermögensverwalter von schweizerischen oder ausländischen kollektiven Kapitalanlagen einer Aufsicht zu unterstellen. Weiter sind die Anforderungen an die Verwahrstelle zu erhöhen. So sollen die Vorschriften betreffend die Delegation von Tätigkeiten und die Haftung der Verwahrstelle bei einer solchen Delegation konkretisiert werden. Schliesslich sollen auch die Vorschriften für den Vertrieb an qualifizierte Anleger sowie Publikumsanleger gestärkt werden.