Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/63: Änderung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen · 37 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 14Fedlex · Erläuternder Bericht
zichtet, die Kollektivanlagengesetzgebung vollständig an den internationalen Standard anzugleichen. In der Zwischenzeit erhöhte sich dieser internationale Standard weiter, weshalb eine teilweise Anpassung an den neuen internationalen Standard in den Bereichen Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb sowohl aus Anlegerschutzgründen als auch zur Steigerung der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Asset Managements unausweichlich geworden ist.
1.4 Rechtsvergleich und Verhältnis zum internationalen Recht
1.4.1 IOSCO Hedge Funds Oversight
Die IOSCO veröffentlichte in ihrem Final Report on Hedge Funds Oversight vom Juni 2009 Prinzipien für die Regulierung von Hedge Funds. Das Hauptziel der Prinzipien besteht in einer globalen Verbesserung des Systemschutzes der Finanzmärkte. Ferner soll mit der Umsetzung der Prinzipien auch der Anlegerschutz gestärkt werden. Der Regulierungsansatz der IOSCO zielt nicht auf die Hedge Funds als solche ab, sondern konzentriert sich auf die sogenannten Hedge Fund Manager und Prime Broker16. Im Wesentlichen empfiehlt die IOSCO eine zwingende Registrierung der Manager. Registrierte Manager müssen bestimmte regulatorische Standards betreffend ihre Organisation, die Behandlung von Interessenkonflikten sowie die Veröffentlichung von Informationen einhalten. Weiter sollen auch Prime Broker und Banken, welche die Hedge Funds finanziell unterstützen, einer Registrierungs- und Überwachungspflicht unterstellt werden. Sowohl Hedge Fund Manager wie auch Prime Broker müssen zudem der Überwachungsbehörde Informationen zukommen lassen, welche diese zu einer Beurteilung der Systemstabilität benötigt. Schliesslich fordert die IOSCO die staatlichen Regulierungsbehörden zu gegenseitiger Unterstützung und zum Informationsaustausch auf.
1.4.2 EU-Regulierung von Managern Alternativer Kollektivanlagen
Die AIFMD führt erstmals auf EU-Ebene eine einheitliche Regulierung für Manager alternativer Investmentfonds ein. Konzeptionell setzt die AIFMD nicht auf Ebene des AIF selbst an, sondern reguliert die Manager von AIF („Alternative Investment Fund Manager“; „AIFM“). Wer einen in der EU domizilierten AIF oder von der EU aus einen Drittstaaten-AIF verwalten oder Anteile hieran an professionelle Anleger in der EU vertreiben möchte, muss sich ab Inkrafttreten der neuen Regeln im Jahr 2013 bei den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden bewilligen lassen und untersteht einer laufenden Aufsicht. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist ausgesprochen weit. Erfasst werden im Sinne einer Negativdefinition sämtliche Manager von kollektiven Kapitalanlagen, welche nicht unter die UCITS-Richtlinie
16 Der IOSCO Consultation Report on Hedge Funds Oversight vom März 2009, S. 8 Fn. 10, definiert Prime brokers wie folgt: “Prime brokers are broker-dealers that clear and finance customer trades executed by one or more other broker-dealers, known as executing brokers. (…) Specifically, prime brokerage generally includes the following: providing intraday credit to facilitate foreign exchange payments and securities transactions; providing margin credit to finance purchases of equity securities; and borrowing securities from investment fund managers on behalf of hedge funds to support the hedge funds‘ short positions (thus allowing investment funds to avoid direct exposure to hedge funds)”.