Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/63: Änderung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen · 37 Seiten

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Vor diesem Hintergrund ist nach Angaben der FINMA eine Aufstockung des Personals erforderlich. Die zusätzlichen Kosten sollen weitgehend durch die Abgaben der neu diesem Gesetz zu unterstellenden Gesellschaften gedeckt werden.

Ein allfälliger Mehraufwand für die Rechtsmittelbehörden im Bewilligungsverfahren lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzen.

3.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

3.2.1 Wettbewerbsfähigkeit

Die neue Regulierung ist mit gewissen administrativen Kosten verbunden. Diese fallen z.B. bei Vermögensverwaltern von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen an, die neu dem KAG unterstellt wären. Die Höhe der Kosten lässt sich generell nicht festlegen, sie hängt wesentlich von der Struktur und der bisherigen Tätigkeit des betreffenden Finanzintermediärs ab. Auf der Nutzenseite verbessert die neue Regulierung die Informationen für die Anleger, sie vermeidet Interessenkonflikte und stellt generell Transparenz her. Die Erhaltung und die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sind für die Schweizer Fondsbranche von zentraler Bedeutung. Werden die AIFM- und die UCITS-IV-Richtlinien in der Schweiz nicht berücksichtigt, entstehen für Manager von qualitativ hochstehenden Fonds/Anlagen, welche über ein hohes Know-how und eine hohe Professionalität verfügen, Wettbewerbsnachteile gegenüber Fonds aus dem Ausland. Falls diese Manager ins Ausland ziehen, erleidet der Schweizer Finanzplatz durch den Know-how-Verlust Wettbewerbseinbussen. Vom Wegzug wären auch zahlreiche Zulieferdienste betroffen, wie etwa Beratungsunternehmen, und Manager von ausländischen UCITS. Die Manager von ausländischen UCITS betreiben das Management von ausländischen UCITS oft zusammen mit dem Management von Non-UCITS Fonds. Dies hätte einen bedeutenden Verlust an Wertschöpfung und Steuersubstrat zur Folge.

3.2.2 Image und Reputation des Finanzplatzes

Das Image und die Reputation eines Finanzplatzes hängen stark von seinen Rahmenbedingungen ab, unter anderem auch vom Ausmass des Anlegerschutzes. Integere und berechenbare Rahmenbedingungen stärken das Vertrauen der Kunden in den Schweizer Finanzplatz und erhöhen dessen Akzeptanz im internationalen Umfeld. Lücken im Schutz der Anleger oder Anforderungen im Widerspruch zu internationalen Standards sind rufschädigend, denn ein im Vergleich zu seinen Nachbarländern unterregulierter Finanzplatz kann ein willkommener Zufluchtsort für Marktteilnehmer sein, die unfähig oder unwillig sind, sich strengeren internationalen Standards anzupassen. Umgekehrt wird ein Finanzplatz, dessen Regulierung sich an den geltenden internationalen Standards orientiert und zugleich eine gewisse Flexibilität wahrt, qualitativ hochstehende und attraktive Rahmenbedingungen garantieren und damit ein positives und dynamisches Bild erzeugen. Unterreguliert zu bleiben würde dem Image und der Integrität des Schweizer Finanzplatzes schaden. Durch die Berücksichtigung der AIFM- und der UCITS-IV-Richtlinien gewinnt die Schweiz sowohl bei Managern von Fonds als auch bei Investoren an Beliebtheit. Die Erhöhung des Anlegerschutzes widerspiegelt zudem das öffentiche Interesse, verbessert das Image des Finanzplatzes Schweiz, stärkt das Vertrauen und erhöht die Stabilität. Erfolgt im Rahmen der Änderung des KAG eine gezielte Anpassung des schweizerischen an das europäische Recht, so kann namentlich vermieden werden,