Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/41: Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens · 35 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 27Fedlex · Erläuternder Bericht
Für die Absätze 1−4 wird auf die Erläuterungen zu Artikel 99a DBG verwiesen.
Art. 37 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2−4
Für Absatz 1 Buchstabe b wird auf die Erläuterungen zu Artikel 88 Absatz 1 Buchstabe b DBG verwiesen.
In Absatz 2 erfolgt ein rein redaktioneller Eingriff, indem «Steuerabzug» durch «Quellensteuerabzug» ersetzt wird.
Für die Absätze 3 und 4 wird auf die Erläuterungen zu Artikel 88 Absatz 3bis DBG sowie Artikel 100 Absatz 3 DBG verwiesen.
Art. 38 Abs. 4
Die bisherige Bestimmung entfällt, weil alle ansässigen Quellensteuerpflichtigen die nachträgliche ordentliche Veranlagung erhalten oder erhalten können. Massgebend ist nunmehr das Stichtagsprinzip, d.h. am 31. Dezember steht das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzkanton für die gesamte Bemessungsperiode zu.
Gliederungstitel vor Art. 38a
Im StHG soll künftig die örtliche Zuständigkeit des neuen Quellensteuerregimes wie im DBG geregelt werden. Hierzu wird ein neues 5. Kapitel geschaffen.
Art. 38a
Für die Zuordnung der örtlichen Zuständigkeit bei Quellensteuern wird auf Artikel 107 DBG verwiesen. Im StHG wird derselbe Aufbau verankert.
Art. 49 Abs. 2, 2bis, 2ter und 5
Für die Absätze 2, 2bisund 2ter wird auf die Erläuterungen zu Artikel 137 DBG verwiesen, für Absatz 5 auf die Ausführungen zu Artikel 138 Absatz 3 DBG.
Art. 72s Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die Änderung vom
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Die Bestimmungen zur Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens sollen für Bund und Kantone gleichzeitig in Kraft gesetzt werden. Dies ist zwingend geboten, weil es nicht sachgerecht wäre, wenn im Kanton A die neuen Bestimmungen bereits umgesetzt sind, während im Kanton B noch die bisherige Regelung mit der Inanspruchnahme nachträglicher Tarifkorrekturen gilt. Mit der gleichzeitigen Einführung der Neuausrichtung der Quellensteuerordnung werden für die betroffenen Personenkategorien schweizweit einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen.
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
3.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Daten zur Einkommensverteilung und Steuerbelastung der Quellenbesteuerten sowie zu den nach geltendem Recht durchgeführten Tarifkorrekturen und nachträglichen ordentlichen Veranlagungen sind beim Bund nicht verfügbar. Daher kann nicht