Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/41: Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens · 35 Seiten

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Anhang 1

NOV-Verfahrensablauf bei Ansässigkeit

1. Für die in der Schweiz ansässige quellensteuerpflichtige Person wird von

Amtes wegen eine NOV durchgeführt, sofern die dem Quellensteuerabzug unterworfenen Bruttoeinkünfte höher sind als der durch das EFD

festgelegte Betrag.

2. Die kantonale Steuerbehörde stellt die Steuererklärung zu und setzt Frist

zur vollständigen Einreichung.

Einreichung der

Steuererklärung

Quellensteuerpflichtige Person Quellensteuerpflichtige Person reicht die Steuererklärung nicht reicht die Steuererklärung ein. ein.

3. Wird trotz Mahnung keine 3. Die kantonale Steuerbehörde

Steuererklärung eingereicht, stellt eine Veranlagungsver‐ nimmt die kantonale fügung mit Rechnung zu: Steuerbehörde wie bei Rückerstattung an bzw.

ordentlich Besteuerten eine Nachzahlung durch die quel‐ Ermessensveranlagung vor lensteuerpflichtige Person. (inkl. Ordnungsbusse).

4. Neues Steuerjahr: Die NOV 4. Neues Steuerjahr: Die NOV

gilt für die folgenden Jahre gilt für die folgenden Jahre bis zum Ende der Quellen‐ bis zum Ende der Quellen‐ steuerpflicht. steuerpflicht.