Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/41: Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens · 35 Seiten

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Millionen Erwerbstätigen in der Schweiz entspricht.6 Der durchschnittliche Bruttolohn eines Nicht-Ansässigen betrug 2010 rund 61 700 Franken, der eines ansässigen Quellenbesteuerten rund 44 000 Franken. Auch wenn es sich hierbei um Durchschnittslöhne handelt, geben diese relativ tiefen Werte doch Aufschluss darüber, dass ein bedeutender Teil der Quellenbesteuerten ein unterdurchschnittliches Erwerbseinkommen erwirtschaftet.

Bei einer kantonalen Betrachtung (siehe Abbildung 1) zeigt sich, dass die typischen Grenzgängerkantone Genf (130 040 Quellenbesteuerte), Waadt (83 049), Tessin (62 027) und Basel-Stadt (59 264) sowie der Kanton Zürich (103 116) die meisten Quellenbesteuerten vereinen.

Abbildung 1: Anzahl Quellenbesteuerte nach Kantonen, 2010

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung

Auf diese fünf Kantone entfallen rund 56 % der Quellenbesteuerten. Die Struktur ist jedoch sehr unterschiedlich: Während der Anteil der Ansässigen am Total der Quellenbesteuerten in Zürich mit 91,4 % sehr hoch ist und auch in der Waadt noch 67,7 % ausmacht, beträgt er in den Kantonen Genf, Basel-Stadt und Tessin lediglich 24,5 %, 24 % bzw. 20,7 %.

1.1.2 Geltendes Recht

Der Quellenbesteuerung unterliegen ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (Ansässige) sowie Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die hierzulande ein Erwerbseinkommen erzielen (Nicht-Ansässige). Übersteigt das Bruttoeinkommen des ansässigen Quellensteuerpflichtigen 120 000 Franken pro Jahr, so erfolgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV). Wird

6 Jahresdurchschnitt 2010 der Erwerbstätigen in der Schweiz gemäss Erwerbstätigenstatistik des Bundesamts für Statistik