Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/41: Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens · 35 Seiten
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Anhang 2
Verfahrensablauf für NOV-Antrag bei Ansässigkeit
1. Die in der Schweiz ansässige quellensteuerpflichtige Person stellt bei der
zuständigen kantonalen Steuerbehörde Antrag auf NOV, weil die dem Quellensteuerabzug unterworfenen Bruttoeinkünfte tiefer sind als der durch das EFD festgelegte Betrag.
Frist zur Antragstellung: bis Ende März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.
2. Die kantonale Steuerbehörde stellt die Steuererklärung zu und setzt Frist
zur vollständigen Einreichung.
Einreichung der
Steuererklärung
Quellensteuerpflichtige Person Quellensteuerpflichtige Person reicht die Steuererklärung nicht reicht die Steuererklärung ein. ein.
3. Die Quellensteuer ist 3. Die kantonale Steuerbehörde
definitiv analog den Nicht‐ stellt eine Veranlagungsver‐ Ansässigen. Das heisst: keine fügung mit Rechnung zu:
zusätzlichen Abzugsmöglich‐ Rückerstattung an bzw.
keiten, die über die im Quel‐ Nachzahlung durch die quel‐ lensteuertarif berücksichtig‐ lensteuerpflichtige Person. ten Abzüge hinausgehen.
4. Neues Steuerjahr: Erneute 4. Neues Steuerjahr: Die NOV
Antragstellung der quellen‐ gilt für die folgenden Jahre steuerpflichtigen Person bis zum Ende der Quellen‐
möglich (= Ablauf beginnt steuerpflicht.
erneut ab Ziffer 1).