Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten
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ren bzw. seien diese zu grösseren Räumen zusammenzufassen und die administrativen Kosten so zu reduzieren.
Neben den erwähnten Kantonen und der EVP haben sich weitere Stellungnehmer zu Aspekten der Agglomerationsprogramme geäussert (SSV, LITRA, VÖV, HKBB, AareLand, Hauptstadtregion). Diese machen sich grundsätzlich alle für eine Weiterführung der Agglomerationsprogramme stark. Für SSV, VÖV, HKBB, ist ein Aufschub der Mittelfreigabe für die dritte Generation angesichts des bestehenden Nachholbedarfs in der städtischen Verkehrsinfrastruktur nicht vertretbar. Für den VÖV sind zudem die tatsächlich vorgesehenen Fristen und die absehbaren benötigten Mittel für die einzelnen Generationen nicht genügend ersichtlich und es brauche rasche Klarheit über die lückenlose Fortsetzung der Agglomerationsprogramme. Ähnlich wie der Kanton Zürich fordert die Hauptstadtregion, dass im Falle von Verzögerungen bei der Suche nach Finanzierungslösungen zwingend eine Übergangslösung zu suchen sei, um eine nahtlose Fortsetzung auch für die 3. Generation der Agglomerationsprogramme zu gewährleisten. AareLand fordert, dass die vom Bund gesetzten Vorgaben für die Umsetzung der Programmmassnahmen mit einer angemessenen Flexibilität angewendet werden können, da es bei der Umsetzung von Projekten, aus Gründen die von der Trägerschaft nicht beeinflussbar seien (bspw. Rechtsmittelverfahren), zu Verzögerungen kommen könne.
Veloverkehr / Langsamverkehr
Mehrere Stellungnehmer stellten explizite Forderungen im Zusammenhang mit Velo- und Langsamverkehr.
• Verankerung des Veloverkehrs in der Bundesverfassung: 7 Stellungnehmer (WWF, VCS, Pro
Natura, Pro Velo, Alpen-Initiative, Klimaallianz, umverkehR) sind der Ansicht, dass die Neuordnung von Aufgaben und Finanzflüssen im Rahmen des NAF die ideale Gelegenheit böte, auch die Aufgaben des Bundes bei der Veloinfrastruktur zu ordnen. Um den Veloverkehr nachhaltiger zu fördern schlagen sie eine Verankerung in der Bundesverfassung vor. Auch die GPS sieht in der Neuordnung der Aufgaben und Finanzflüsse im Rahmen des NAF eine Chance, um die Aufgaben des Bundes bei der Veloinfrastruktur zu ordnen; verzichtet jedoch auf die Forderung der Verankerung in der Bundesverfassung.
• Höherer Maximalbeitragssatz für Langsamverkehrsmassnahmen im Rahmen der Agglomerati-
onsprogramme: 4 Stellungnehmer fordern eine Erhöhung des maximalen Beitragssatzes des Bundes zur Mitfinanzierung von Langsamverkehrsmassnahmen im Rahmen der Agglomerationsprogramme. Pro Velo, Fussverkehr und Wanderwege möchten im MinVG den maximalen Beitragssatz auf 75% festschreiben (in Abhängigkeit der Gesamtwirkung der Agglomerationsprogramme). Die GLP wünscht sich auch einen höheren Maximalsatz ohne jedoch eine konkrete Höhe zu nennen.
"Querfinanzierung" und "Zweckentfremdung von Strassenabgaben"
In verschiedenen75 Antworten zu einzelnen Fragen wird mehrfach die sogenannte "Querfinanzierung" und "Zweckentfremdung von Strassenabgaben" aufgegriffen. Gemeint sind in diesem Zusammenhang häufig die Verwendung von Mittel der SFSV für den BIF, Mittel des NAF für die Agglomerationsprogramme (für Schienenprojekte) oder allgemein die Verwendung von Mineralölsteuereinnahmen für den allgemeinen Bundeshaushalt.
Gemäss Kanton GL wäre allenfalls eine Reduktion der Quersubventionierung von ÖV-Projekten in Betracht zu ziehen, wenn die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags tiefer als mit der Haupt- bzw. Nebenvariante vorgeschlagen erfolgt. Die BDP kritisiert, die im Rahmen der Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme bisherige Mittelzuteilung für den ÖV. Eine Querfinanzierung für den ÖV, wie dies bis heute mit fast 70% erfolge, dürfe es nicht mehr geben. Deshalb fordert sie, dass die Kriterien für die Finanzierung von Agglomerationsprojekten entsprechend neu definiert werden. Die SAB hält fest, dass zwei auf Verfassungsstufe verankerte Fonds mit klaren Aufgabenbereichen und Finanzierungsquellen dazu beitragen könnten, weitere unerwünschte Quersubventionierungen von der Strasse zur Schiene zu verhindern. Sie weist darauf hin, dass im Rahmen der Agglomerationsprogramme der
75 GL, BDP, SVP, SAB, SGV, FRS, TCS, ACS, ASTAG, FMS, Auto-Schweiz, VAP, CFS, AGVS, JSVP, CCIG, CVCI, FVE, ARV, AVK, EV, VFAS, Aquanostra, IG DHS, Coop, espace.mobilité.