Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten
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N384-0113
explizit auf den Umfang einzugehen, 45 Stellungnehmer40 unterstützten explizit eine vollständige Zweckbindung, 2 Stellungnehmer möchten lieber nur eine teilweise Zweckbindung (VÖV, swisscleantech).
Bei 5 der 6 Stellungnehmer mit Vorbehalten gegenüber einer Zweckbindung handelt es sich um Kantone:
• Dem Kanton SZ widerstrebt der Gedanke, dass die Automobilsteuer ausschliesslich zur Finanzie-
rung des NAF verwendet wird, wo doch bekannt sei, dass die Einnahmen aus der Mineralölsteuer und somit die Zuschüsse an die Kantone als rückläufig prognostiziert werden.
• Der Kanton GL kann einer Zweckbindung unter dem Vorbehalt zustimmen, dass die Finanzierung
der Hauptstrassen zusätzlich im NAF integriert ist.
• Die Kantone FR und JU sind gegenüber einer Zweckbindung positiv eingestellt, sofern aus der
Reduktion der Einnahmen für das Bundesbudget kein Rückgang der Beträge des Bundes an die Kantone resultiert.
• Der Kanton NE befürwortet die Zweckbindung unter der Voraussetzung, dass die Automobilsteuer
auch zur Finanzierung des NEB verwendet wird.
Für swisscleantech ist die Automobilsteuer als Pauschalabgabe zur Infrastrukturfinanzierung nicht geeignet. Im Sinne eines Kompromisses kann swisscleantech eine Zweckbindung von 2/3 aber unterstützen. Gleichzeitig wird der Bundesrat aber aufgefordert, aufzuzeigen, wie die Mindereinnahmen im allgemeinen Bundeshaushalt kompensiert werden sollen.
Frage 7 Sind Sie mit der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 15 auf 45 Rappen pro
Liter und einer Zweckbindung von höchstens zwei Dritteln der Einnahmen aus der Automobilsteuer einverstanden (Hauptvariante)?
Frage 8 Sind Sie mit der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 12 auf 42 Rappen pro
Liter und einer Zweckbindung der Einnahmen aus der Automobilsteuer oder Teilen davon einverstanden (Nebenvariante)?
Frage 12 Welcher der beiden vorgeschlagenen Varianten (Hauptvariante, Nebenvariante) geben
Sie den Vorzug?
a) Hauptvariante: Erhöhung Mineralölsteuerzuschlag auf 45 Rappen, Zweckbindung der Automobilsteuer maximal zwei Drittel.
b) Nebenvariante: Erhöhung Mineralölsteuerzuschlag auf 42 Rappen, Zweckbindung der Automobilsteuer bis zu hundert Prozent.
Nur wenige Stellungnehmer (9) sind vorbehaltslos mit der Hauptvariante (Frage 7) einverstanden (BE, NW, SSV, VÖV, USIC, swisscleantech, UFS, Stadt Luzern, SAÖVOZ). Wobei 2 davon (SSV, SAÖVOZ) zwar ein gestaffeltes Vorgehen erwähnen, ohne dies konkret zu fordern.
Die Beurteilung der Nebenvariante (Frage 8) fällt etwas besser aus als jene der Hauptvariante. 19 Vernehmlassungsteilnehmer stimmen der Nebenvariante zu. Mit 12 positiven Stellungnahmen der Kantone zur Nebenvariante (BS, GL, GR, LU, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VS) stösst die Nebenvariante vor allem bei dieser Gruppe auf breitere Akzeptanz. Hinzu kommen die 3 kantonalen Konferenzen die sich ebenfalls positiv zur Nebenvariante äussern (BPUK, KÖV, RKGK). Zustimmende Stellungnahmen für die Nebenvariante kommen auch von LITRA, USIC, der Stadt Luzern und PostAuto. 15 dieser 19 Stellungnehmer fordern gleichzeitig, dass die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages gestaffelt werden resp. eine solche Staffelung zumindest geprüft werden sollte.
40 AG, AR, GR, NE, OW, SG, TG, TI, VS, ZH, BPUK, KÖV, RKGK, FDP, CVP, SVP, SAB, Gemeindeverband, SGV, economiesuisse, bauenschweiz, ASTAG, FMS, TCS, ACS, FRS, ARV, Baumeisterverband, INFRA, Auto-Schweiz, CVCI, CCIG, FVE, VFAS, AVK, EV, JSVP, AQUANOSTRA, AGVS, CP, FER, IG, DHS, espace.mobilité, VSEG, Coop.