Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten

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N384-0113

• 400 Mio. Fr. pro Jahr29: BE, GR, LU, OW, SG, SO, BPUK, KÖV, SPS, VCS, Pro Velo, Umver-

kehR, Fussverkehr, Wanderwege, Alpen-Initiative, Hauptstadtregion, Postauto, WWF, Klimaallianz, Pro Natura

• Über 400 Mio. Fr. pro Jahr: SGB, SEV (470 Mio.); AG, BS (600–800 Mio.)

• Swisscleantech fordert 11% der Fondseinnahmen.

Von diesen Stellungnehmern fordern oder schlagen 14 eine gesetzliche Verankerung/Regelung des Mindestumfangs an finanziellen Mitteln zu Gunsten des Agglomerationsverkehrs vor.

Der Kanton BS beantragt, im MinVG die Beiträge für den Agglomerationsverkehr auf mindestens 11% der Mittel gemäss nBV Artikel 86 Absatz 2 festzusetzen.

Die SPS beantragt, dass der Anteil für Beiträge an den Agglomerationsverkehr für jeweils vier Jahre festgelegt wird und mindestens 400 Mio. Franken pro Jahr beträgt.

WWF, VCS, Klimaallianz, VÖV, Fussverkehr, Pro Velo, Pro Natura, umverkehR und Wanderwege schlagen eine gleichlautende gesetzliche Formulierung vor: „Der Anteil für Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs wird ebenfalls für jeweils vier Jahre festgelegt. Er beträgt mindestens 10 Prozent der dem Fonds jährlich zugewiesenen Mittel resp. mindestens 400 Mio. CHF pro Jahr."

Die EVP verweist lediglich auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Festlegung des Finanzbedarfs für den Agglomerationsverkehr ohne konkrete Vorschläge zu machen. Die GPS fordert, dass der Finanzbedarf absolut oder prozentual im Gesetz reserviert wird. Der SSV verlangt auf Gesetzesstufe die Reservation eines Mindestanteils der NAF-Einnahmen für die Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs.

Umfang weniger als heute bzw. Maximalumfang

Eine Begrenzung der Mittel für den Agglomerationsverkehr auf 200 Millionen Franken pro Jahr wird von 8 Stellungnehmern gefordert oder vorgeschlagen: ASTAG, TCS, Auto-Schweiz, ACS, FRS, AGVS, FVE und ARV. CP und FER verlangen eine Begrenzung der Mittel auf 300 Millionen Franken pro Jahr.

IG DHS, espace.mobilité und Coop verlangen, dass bei den Ausgaben/Einnahmen eine Deckelung von 15% bei den Beiträgen an den Agglomerationsverkehr vorgenommen wird.

Weitere Ausgestaltung

10 Kantone (BL, GE, GR, LU, NW, OW, SG, SH, TI, VD), die BPUK und die KÖV beantworten die Frage 3c hinsichtlich der Ausgestaltung des Fonds klar mit Ja. Zur weiteren Ausgestaltung des NAF wurden - neben den bereits dargelegten Punkten - nur mehr vereinzelte Vorbehalte abgegeben.

Es werden folgende Anpassungen vorgeschlagen oder gefordert:

Gemäss dem Kanton AG ist zu prüfen, ob bei den Nationalstrassen die kapazitätsrelevanten Massnahmen (Umnutzung von Pannenstreifen, Massnahmen bei Anschlüssen und Fahrstreifenergänzungen unter 2 km), welche in der Rubrik "Anpassungen" enthalten sind, nicht besser im STEP (und damit strukturell bei den Ausbauschritten) anzusiedeln wären.

Gemäss CVP soll der Mineralölsteuerzuschlag nicht auf Vorrat erhöht werden sondern erst wenn der Fonds unter eine gewisse Reserve fällt. Die BDP verlangt ebenfalls, dass der NAF nicht auf Vorrat alimentiert wird; die Speisung solle in Abhängigkeit der baureifen Projekte erfolgen. Ähnliche Forderungen kommen u.a. auch von den Strassenverbänden und von economiesuisse.

Die EVP stellt die Frage, ob die Vielzahl an geplanten Fonds-Steuerungsinstrumenten noch etwas entschlackt und vereinfacht werden könne. Weiter sollte nicht die Automobilsteuer als Steuerungsgrösse zur Wahrung des haushaltspoltischen Spielraums eingesetzt werden, sondern ein anderes Element, etwa die angesparten Reserven. Entsprechend müssten Artikel 4 und Artikel 9 Absatz 2 NAFG so angepasst werden, dass überschüssige Reserven auch der allgemeinen Bundeskasse überwiesen werden könnten.

29 Entspricht ca. dem heutigen Umfang bzw. den in den letzten Jahren durchschnittlich ausbezahlten Beträgen.