Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten
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N384-0113
Frage 10a Sind Sie einverstanden, ab dem Jahr 2020 für Fahrzeuge mit alternativen Antriebs-
techniken (bspw. Elektro-Automobile)
- neu eine Pauschalsteuer einzuführen und ...
Ein Grossteil der Stellungnehmer (83) stimmt zu, dass eine Besteuerung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken eingeführt werden sollte.
• 57 Vernehmlassungsteilnehmer46 befürworten die vorgeschlagene Pauschalsteuer vollständig
oder mit nur geringen Vorbehalten wie bspw. Bemerkungen zum Einführungsdatum (TG, SH, FDP, ACS, FRS, CVCI, FVE, ARV), dem Wunsch nach einer Mitwirkung bei der konkreten Ausgestaltung der Steuer (FMS, FRS) oder dem Hinweis, dass das Ziel der Förderung energieeffizienter und emissionsarmer Fahrzeuge im Auge behalten werden sollte (BE, SO, FRC). IG DHS, espace.mobilité und Coop schlagen vor, die Pauschalsteuer anhand der Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu differenzieren. Für den Kanton BS, den Gemeindeverband und den VSEG wäre auch eine streckenbezogene Steuer denkbar.
• Bei 26 Stellungnehmern sind die Vorbehalte etwas schwerwiegender:
Die Einführung einer strecken- resp. leistungsabhängigen Steuer anstelle einer Pauschale ist für 1747 Stellungnehmer nicht nur denkbar, sondern wird konkret gefordert und 448 weitere Stellungnehmer verlangen zumindest deren Prüfung. Für den Kanton FR wäre es einfacher, anstelle einer Pauschalabgabe auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken der Importsteuer zu unterstellen. Für die BDP ist sowohl eine Pauschalsteuer als auch ein streckenabhängiges System denkbar, jedoch sollte die Besteuerung vorerst harmonisiert werden. Economiesuisse fordert, dass die Pauschalsteuer der Teuerung angepasst und zudem bereits mit Inkrafttreten des NAF eingeführt wird. Travail.Suisse fordert eine Steuer, die deutlich tiefer liegt als jene für herkömmliche Fahrzeuge und der VFAS kann einer Pauschalsteuer nur zustimmen, wenn die Mehrfachgewichtung von Elektrofahrzeugen im CO2-Gesetz für Personenwagen bis 2030 verlängert wird.
Nur gerade 5 Stellungnehmer lehnen eine Besteuerung ab (TCS, Swiss eMobility, swisscleantech, AVK, JSVP). Swisscleantech steht zwar im Grundsatz auch hinter einer Kostenbeteiligung für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, sieht jedoch die Gefahr, dass durch die Einführung einer Abgabe die Marktdurchdringung unnötig verlangsamt würde (ohne aus Finanzierungssicht notwendig zu sein). Swisscleantech fordert daher, dass Elektrofahrzeuge erst im Rahmen eines flächendeckenden Mobility Pricing in die Strassenfinanzierung einzubinden sind. Auch der TCS, Swiss eMobility, die AVK und die JSVP sehen die Gefahr, dass durch die Einführung einer Abgabe die Attraktivität alternativer Antriebstechniken sinken würde und lehnen diese deshalb ab.
13 Stellungnehmer49 haben sich zu dieser Frage nicht konkret geäussert, darunter auch die SVP, für welche sich diese Frage zurzeit nicht stellt.
Frage 10b Sind Sie einverstanden, ab dem Jahr 2020 für Fahrzeuge mit alternativen Antriebs-
techniken (bspw. Elektro-Automobile)
- zur Finanzierung des NAF zu verwenden (siehe Frage 3a))?
Die Zweckbindung einer allfälligen Pauschalsteuer ist unbestritten. 63 Stellungnehmer befürworten die vorgeschlagene Zweckbindung für den NAF50. Weitere 13 Stellungnehmer51 haben sich zwar nicht
46 AG, AI, BE, BS, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VD, VS, ZH, BPUK, KÖV, RKGK, FDP, Gemeindeverband, SGB, SGV, SBV, bauenschweiz, FMS, VÖV, ACS, FRS, ARV, AGVS, Baumeisterverband, CCIG, CP, CVCI, espace.mobilité, EV, FER, FRC, FVE, HKBB, IG DHS, INFRA, Komitee "Pro, H18", Promotion Laufental, SEV, UFS, USIC, VSEG, Stadt Luzern, PostAuto, SAÖVOZ, Coop.
47 BL, TI, CVP, GPS, GLP, SPS, SAB, VCS, Fussverkehr, Pro Velo, WWF, Klimaallianz, VAP, Pro Natura, Alpen-Initiative, CFS, umverkehR.
48 AR, EVP, SSV, LITRA.
49 SZ, ZG, SVP, ASTAG, Wanderwege, Auto-Schweiz, AareLand, IHZ, AQUANOSTRA, Lausanne, Locle, Hauptstadtregion, RR Kt.BE-Bern-Ostermundigen-Muri.