Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten
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N384-0113
Betreffend die Finanzierung und Ausgestaltung des NAF gelten für strasseschweiz die folgenden Bedingungen:
• Der Bund erhebt keine Steuern auf Vorrat.
• Die Automobilsteuer muss zu 100 Prozent – und nicht nur zu zwei Dritteln – zweckgebunden für die Strasse
eingesetzt werden.
• Die notwendigen finanziellen Mittel für den raschen Ausbau sind aus der Mineralölgrundsteuer im Sinne der
„Michkuh-Initiative“ neu zu verteilen, wobei Steuern und Abgaben nicht automatisch der Teuerung angepasst werden dürfen.
• Die Agglomerationsverkehrs-Projekte müssen auf 200 Millionen Franken pro Jahr begrenzt werden.
• Agglomerationsverkehrs-Projekte sind nur dann mitzufinanzieren, wenn sie auch zu Kapazitätsverbesserun-
gen im Strassenverkehr führen.
• Bahnhofsanlagen und S-Bahn-Projekte dürfen nicht aus dem NAF finanziert werden; dafür steht der Bahninf-
rastrukturfonds (BIF) zur Verfügung.
• Pro Jahr müssen zusätzlich 100 Millionen Franken im NAF für Hauptstrassen in Berggebieten und ausser-
halb von Agglomerationen (für Umfahrungsstrassen oder Entlastungen regionaler Zentren) reserviert werden."
Die SVP lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form entschieden ab, weil mit dem vorgelegten Entwurf die verkehrspolitischen Grundsätze hinsichtlich Verursacherprinzip sowie der Zweckbestimmung mit "Füssen getreten" würden. Sie kritisiert, dass die Strassenbenutzer höhere Abgaben zu zahlen hätten, ohne die Gewissheit zu haben, dass diese Gelder auch für Strassenprojekte verwendet würden. Sie lehnt daher den Vorschlag für eine Erhöhung der Mineralölsteuern ab. Sollte dieser Vorschlag bestehen bleiben, so sei auf die Schaffung eines Fonds zu verzichten.
Verschiedentlich wird von einzelnen Stellungnehmern (BE, GE, JU, VD, VS, Gemeindeverband, CVCI, FVE, ARV, CP, VSEG) an dieser Stelle die Integration des Netzbeschlusses in den NAF vorgeschlagen oder gefordert bzw. die Zustimmung zum NAF mit dieser Forderung verknüpft. Die Schaffung eines NAF wird jedoch damit nicht grundsätzlich bestritten. Anliegen/Forderungen zum Netzbeschluss werden unter Frage 3b zusammengefasst. Mehrfach werden im Rahmen der zustimmenden Stellungnahmen auch Vorschläge oder Forderungen zur Ausgestaltung des NAF formuliert. Diese werden in den Antworten zur Frage 3 aufgenommen bzw. wiedergegeben.
3 Stellungnehmer15 äussern sich nicht zur Frage.
Frage 3 Sind Sie mit der konkreten Ausgestaltung des Fonds einverstanden?
Frage 3a - Mit den vorgeschlagenen Finanzierungsquellen?
Die Frage betrifft lediglich die Zuordnung verschiedener Finanzierungsquellen zum NAF. Wird in den Stellungnahmen alleine die vorgeschlagene Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags kritisiert und damit implizit die Finanzierungsquellen abgelehnt, so wird dies hier nicht berücksichtigt/bewertet, sondern in den Fragen 5, 7, 8, und 9 aufgenommen.
17 Stellungnehmer16 sind mit den vorgeschlagenen Finanzierungsquellen grundsätzlich einverstanden.
49 Stellungnehmer17 befürworten zwar die Mehrheit der erwähnten Finanzierungsquellen, 14 davon lehnen aber insbesondere die vorgeschlagene Zweckbindung der Automobilsteuer ab (vgl. auch Fra-
15 Locle, Swiss eMobility, AareLand.
16 BL, NW, UR, SAB, SGV, economiesuisse, LITRA, VÖV, Stadt Luzern, USIC, VAP, UFS, CCIG, swisscleantech, IHZ, CFS, PostAuto.
17 AG, AR, BS, FR, GE, GL, GR, LU, OW, SG, SH, SO, TI, VD, VS, BPUK, KÖV, RKGK, FDP, BDP, CVP, EVP, GPS, GLP, SPS, Gemeindeverband, SSV, Travail.Suisse, SGB, SBV, bauenschweiz, VCS, Fussverkehr, Pro Velo, WWF, Klimaallianz, Baumeisterverband, INFRA, HKBB, VFAS, SEV, Pro Natura, Alpen-Initiative, FER, SAÖVOZ, IG DHS, espace.mobilité, Coop, VSEG.