Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten

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N384-0113

1. Vernehmlassung

Am 26. Februar 2014 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) eröffnet. Die Vernehmlassung endete am 20. Juni 2014.

1.1. Inhalt der Vorlage

Um die heute strukturellen Mängel in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zu beheben, die sich abzeichnende Finanzierungslücke zu schliessen und in Erfüllung der Motion 12.3329 vom 19. März 2012 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats in Analogie zur Strategischen Bahninfrastrukturplanung ein STEP Nationalstrasseninfrastruktur zu entwickeln, hat der Bundesrat folgende Vorschläge unterbreitet:

Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF)

Für die Finanzierung der Nationalstrassen und der Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen wird auf Verfassungsstufe ein unbefristeter Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds geschaffen. Mit dem NAF sollen neu alle Nationalstrassenaufgaben aus einem einzigen Gefäss finanziert werden. Wie beim beschlossenen Bahninfrastrukturfonds (BIF) fliessen bestehende und neue Einnahmen direkt in den Fonds. Die Finanzierung von Beiträgen an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen erfolgt unbefristet und weiterhin über den Fonds. Mit der Schaffung eines NAF soll auf Bundesebene eine kohärente Finanzierung von Strasse und Schiene erfolgen.

Der Fonds soll die langfristige Planungs- und Realisierungssicherheit erhöhen sowie die Transparenz verbessern. Beim Fonds handelt es sich um eine strukturelle Massnahme zur Verbesserung der Bewirtschaftung der finanziellen Mittel und zur besseren Nachvollziehbarkeit der Finanzströme. Er hat keinen Einfluss auf die Finanzierungslücke.

Daneben soll die Spezialfinanzierung Strassenverkehr, welche sich aus der Hälfte der Mineralölsteuereinnahmen (Grundsteuer) alimentiert, zur Finanzierung der Beiträge für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr weiterhin bestehen bleiben.

Schliessung der sich abzeichnenden Finanzierungslücke

Zur Schliessung der Finanzierungslücke sind einnahme- und ausgabeseitige Massnahmen vorgesehen.

Einnahmeseitig steht zur Sicherung der künftigen Finanzierung der anstehenden Aufgaben und Aufwendungen die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags im Vordergrund. Ferner sollen Einnahmen aus der Automobilsteuer für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds zweckgebunden werden. Für die Kombination dieser Massnahmen wurden zwei Varianten vorgeschlagen:

• Hauptvariante: Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 15 Rappen pro Liter auf neu 45 Rap-

pen pro Liter sowie Zuweisung von höchstens zwei Dritteln der Automobilsteuer;

• Nebenvariante: Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 12 Rappen pro Liter auf neu 42 Rap-

pen pro Liter sowie Zuweisung der Automobilsteuer oder Teilen davon.

Als weitere Massnahme, die frühestens ab 2020 greifen wird, soll sich die wachsende Zahl von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken mit einer Pauschalabgabe an der Finanzierung der Strasseninfrastruktur beteiligen. Schliesslich soll bei den Einnahmen neu periodisch die Teuerung ausgeglichen werden und dem Bundesrat dafür die Kompetenz übertragen werden.

Auf der Ausgabenseite müssen insbesondere bei den Nationalstrassen Effizienzgewinne und Einsparungen erzielt und die Ausgaben zudem zeitlich verschoben, erstreckt oder plafoniert werden.