Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
N384-0113
2. Zusammenfassung
2.1. Neue Finanzarchitektur mit dem NAF
Eine neue Finanzarchitektur wird im Grundsatz von einer Mehrheit der Stellungnehmer, insbesondere von beinahe allen Kantonen sowie von BPUK, KÖV, Gemeindeverband und den Parteien BDP, CVP, FDP und EVP ganz oder teilweise unterstützt. Teilweise werden spezifische Vorbehalte angebracht oder spezifische Anpassungen verlangt. Diese Vorbehalte und Anpassungen betreffen das gesamte Spektrum der Finanzarchitektur, insbesondere die Finanzierungsquellen des NAF, die zu finanzierenden Aufgaben und die konkrete Zuordnung der Aufgabengebiete zu den beiden Finanzierungsgefässen. 11 Stellungnehmer, darunter die Strassenverkehrsverbände (FRS, ASTAG, TCS, ACS und ARV) sowie die SVP lehnen den Vernehmlassungsvorschlag grundsätzlich ab. Die genannten Strassenverkehrsverbände wollen zwar eine neue Finanzarchitektur, insbesondere einen "Strassenfonds", weitere vorgeschlagene Massnahmen, hauptsächlich die vorgeschlagene Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags sowie das STEP lehnen sie jedoch ab und damit auch die ganze Vorlage.
Zu den ablehnenden Stellungnahmen werden auch jene der GPS, GLP und SPS gezählt. Diese Parteien beantragen (im Gegensatz zu anderen Stellungnahmen, welche diesbezüglich Anpassungen nur vorschlagen oder anregen) eine substanzielle Anpassung der Vorlage: Alle zu finanzierenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr sind in den Fonds zu integrieren und damit dessen Aufgabengebiet wesentlich zu erweitern.
Zu zwei Aspekten der neuen Finanzarchitektur werden besonders häufig Vorbehalte angebracht:
• Der Ausgleichsmechanismus zwischen der neuen SFSV und dem Fonds wird von 25 Stel-
lungnehmern kritisiert. Zum einen wird eine Präzisierung der gesetzlichen Bestimmungen zum Ausgleichsmechanismus gefordert, zum anderen ein vollständiger Verzicht auf den Ausgleichsmechanismus.
• Das Fortbestehen einer Spezialfinanzierung Strassenverkehr bzw. das Nebeneinader von SFSV
und NAF wird kritisch hinterfragt und damit u.a. die mangelnde Transparenz erwähnt. Eine vollständige Integration aller Aufgabengebiete im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr in den Fonds wird deshalb (neben den bereits oben erwähnten Parteien) von 13 weiteren Stellungnehmern erwähnt, wobei sie häufig eine Integration lediglich anregen.
Mit einer deutlichen Mehrheit findet grundsätzlich die Schaffung eines NAF volle oder weitgehende Zustimmung (insbesondere alle Kantone, BPUK, KÖV, RKGK, BDP, FDP, CVP), wenn auch im Detail zu einzelnen Ausgestaltungselementen Vorbehalte angebracht werden.
NAF-Finanzierungsquellen
Über die Hälfte der Stellungnehmer befürwortet die Mehrheit der vorgeschlagenen Finanzierungsquellen.1 Eine Zweckbindung der Automobilsteuer zugunsten des NAF wird jedoch von einer Minderheit abgelehnt. Mehrfach werden unter den zu den Finanzierungsquellen zustimmenden Stellungnahmen weitere Finanzierungsquellen vorgeschlagen oder es wird verlangt, solche zu prüfen.
NAF–Aufgabengebiet Nationalstrassen
Die Finanzierung der Nationalstrassen über einen Fonds ist grundsätzlich unbestritten. Die Nicht-Berücksichtigung der Anpassung des Netzbeschlusses ist jedoch einer der Hauptkritikpunkte an der Vorlage. 52 Stellungnehmer2 verweisen hier auf den Netzbeschluss und es wird verlangt/vorgeschlagen, dass dieser (oder Teile davon wie Morges/Glattalautobahn) in den NAF integriert bzw. eine solche Integration geprüft wird. Allerdings bleibt die Finanzierung einer Anpassung des Netzbeschlusses bei den abgegeben Stellungnahmen häufig offen.
1 Häufig werden in den Stellungnahmen in einer ersten Aussage die Finanzierungsquellen abgelehnt, weil die Stellungnehmer nicht mit der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags einverstanden sind. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Finanzierungsquellen selber nicht bestritten werden.
2 Gewisse Stellungnehmer wiederholen ihre Forderung bei der ihren Erläuterungen zu STEP und andere Stellungnehmer bringen diese Forderung entweder nur bei den Fragen zur neuen Finanzarchitektur bzw. nur bei STEP an.