Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten
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N384-0113
von Mobility Pricing, sondern dass dieses anzustreben (ZG, swisscleantech) resp. aktiv anzugehen (AG), zu entwickeln (WWF, VCS, Fussverkehr, Pro Velo, Alpen-Initiative, Klimaallianz, Pro Natura) oder möglichst rasch einzuführen sei (GPS). Für die GLP sollte die Finanzierung des Verkehrsbereichs durch ein umfassendes Mobility Pricing sichergestellt werden. Für die SPS vermag nur eine verursacher- und sozialgerechte Finanzierung des Gesamtsystems (Mobility Pricing) die Finanzierung langfristig zu sichern. Die Stadt Luzern sieht Mobility Pricing als mögliche mittelfristige Lösung. Auch die HKBB wünscht sich mittel- bis längerfristig ein schweizweites, von Verkehrsträgern unabhängiges Mobility Pricing. VAP und CFS erwähnen Mobility Pricing ebenfalls als Finanzierungsmodell.
Zurückgewiesen wird Mobility Pricing dagegen explizit von der JSVP, dem CP, der FVE und der ARV.
Agglomerationsprogramme
Zusätzlich zu den unter den anderen Fragen bereits erwähnten Rückmeldungen zu den Agglomerationsprogrammen (bspw. zum den finanziellen Mittel für den Agglomerationsverkehr bei Frage 3c) sind insbesondere von den Kantonen weitere, zum Teil unterschiedliche Bemerkungen eingegangen.
Für den Kanton AG ist eine zeitliche Verschiebung bei den Beiträgen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen nicht akzeptabel.
Der Kanton BL beantragt, dass die Restmittel zum Agglomerationsprogramm aus dem Infrastrukturfonds für Projekte der 2. Generation eingesetzt werden. Zudem wünscht er sich, dass der Begriff des Agglomerationsverkehrs geschärft wird und explizit von den Verkehren auf der Nationalstrasse oder der Bahn abgegrenzt wird.
Für den Kanton BS sind die Angaben zu den Fristen für künftige Agglomerationsprogramme unklar. Es sei wichtig, dass der bewährte Vierjahresrhythmus beibehalten werde. Ein Aufschub der Mittelfreigabe ist auch für ihn nicht vertretbar, da weiterhin ein grosser Nachholbedarf bestehe und die Planungs- und Finanzierungsprozesse auf den bestehenden Rhythmus abgestimmt seien. Angesichts des Verkehrswachstums in den Agglomerationen brauche es zudem rasche Klarheit über die lückenlose Fortsetzung der Agglomerationsprogramme. Da die Erfahrungen der 1. und 2. Generationen gezeigt hätten, dass sich der Baubeginn oft aufgrund von Rechtsverfahren verzögert (für welche die Agglomerationen und Kantone nicht vollumfänglich verantwortlich gemacht werden könnten) beantragt die Agglomeration Basel eine Ergänzung von Art. 17e MinVG im Sinne von "laufende Rechtsverfahren unterbrechen den Ablauf der Frist".
Der Kanton NW beantragt, dass die Frist für die Einreichung der Agglomerationsprogramme der 3. Generation analog der Erstreckung der Mittelfreigabe anzupassen ist.
Der Kanton SG wünscht sich vom Bund, dass dieser zusätzliche Finanzierungsvorschläge aufzeigt, die den erfolgreich gestarteten Prozess auch in finanzieller Sicht langfristig sicherstellen.
Der Kanton SZ macht darauf aufmerksam, dass das Verfahren zur Abwicklung der Anträge und Beitragszahlungen in Zusammenhang mit den Agglomerationsprogrammen sehr komplex und kostenaufwendig ist. Er würde daher eine Verfahrensvereinfachung, wie durch den NAF angestrebt (auch bezüglich der Agglomerationsprogramme) sehr begrüssen.
Der Kanton TI wünscht sich mehr Klarheit über die Fortsetzung der Agglomerationsprogramme und den Entscheidungsprozess für die Finanzierung der Massnahmen sowie die Unterscheidung und Abgrenzung des NAF gegenüber dem BIF in Bezug auf den schienengebundenen ÖV in den Agglomerationen.
Da die Kantone und Gemeinden ihre Projekte für den Agglomerationsverkehr ungeachtet der offenen Bundesfinanzierung weiterbearbeiten und umsetzen müssten, ist der Kanton ZH der Ansicht, dass während einer Übergangszeit auch rückwirkend Bundesbeiträge gesprochen und ausbezahlt werden können (sofern es dem Bund nicht möglich ist, zeitgerecht eine ausreichende Mitfinanzierung bereitzustellen). Die heutige Abhängigkeit zwischen Baubeginn und Mitfinanzierung des Bundes wäre in diesem Fall zu lockern. Eine Verwirkung von Bundesbeiträgen könne unter diesen Umständen nicht angehen.
Für die EVP gilt es, auch bei den Agglomerationsprogrammen vorhandene Effizienzpotenziale zu nutzen. Insbesondere sei die Zahl von heute 36 anspruchsberechtigten Agglomerationen zu reduzie-