Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten
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N384-0113
NAF-Aufgabengebiet Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen
Das Spektrum an Äusserungen bezüglich der Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen ist - entsprechend der (politischen) Ausrichtung der Stellungnehmer - breit gefächert bzw. kontrovers.
Eine Minderheit von 28 Stellungnehmern kritisiert, dass weiterhin schienengebundene Projekte mitfinanziert werden sollen und plädieren für eine unterschiedlich stark ausgeprägte Trennung - bezüglich Finanzierung - von Schienen und Strassenprojekten. Hauptsächlich wird aufgeführt, dass über den NAF nur Strassenprojekte und über den BIF die Bahn-/Schienenprojekte zu finanzieren sind.
30 Stellungnehmer fordern einen Mindestumfang an finanziellen Mittel für diese Aufgabe. Die Spannbreite dieses jährlichen Mindestumfangs bewegt sich zwischen 280 und 800 Millionen Franken. 14 Stellungnehmer sind der Meinung, dass der Mindestumfang gesetzlich festgeschrieben werden sollte. 8 Stellungnehmer - v.a. die Strassenverkehrsverbände sowie Auto-Schweiz der AGVS und weitere - sind der Meinung, dass die jährlichen Mittel auf maximal 200 Millionen Franken zu begrenzen sind.
Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen
Eine unbefristete Weiterführung der Beiträge (via NAF) für Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen fordern 17 Stellungnehmer, davon die BPUK, KÖV, BDP, CVP, Gemeindeverband und SAB. Weiter wird auch vereinzelt eine Integration der allgemeinen Hauptstrassenbeiträge in den NAF gefordert.
2.2. Schliessung der Finanzierungslücke
Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags
Rund zwei Drittel der Stellungnehmer können sich grundsätzlich oder mit Vorbehalten, eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags vorstellen oder verschliessen sich einer solchen Erhöhung nicht komplett. Es wird jedoch gefordert, dass die Erhöhung gestaffelt oder grundsätzlich moderater ausfallen und/oder an die Realisierung konkreter Projekte gekoppelt werden sollte.
28 Stellungnehmer sind gegen eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages, darunter die Strassenverkehrsverbände (FRS, ASTAG, TCS, ACS, ARV). Oftmals wird ins Feld geführt, dass - bei richtiger Verteilung (bspw. im Sinne der "Milchkuh-Initiative" und/oder der Reduktion der Quersubventionierung resp. Querfinanzierung von der Strasse zur Schiene) - genügend Mittel vorhanden wären.
Zweckbindung der Automobilsteuer
72 Stellungnehmer sprechen sich grundsätzlich oder mit Vorbehalten für die Zweckbindung der Automobilsteuer aus. 45 davon bevorzugen die vollumfängliche Zweckbindung gemäss Nebenvariante des Vernehmlassungsvorschlags. Wer sich nur mit Vorbehalten für die Zweckbindung ausspricht oder diese gänzlich ablehnt, führt insbesondere folgende Gründe an: Entzug von allgemeinen Bundesmitteln, Verwendung alleine für den NAF oder Automobilsteuer als Pauschalabgabe ungeeignet.
Pauschalabgabe auf Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken (E-Fahrzeugen)
Mit 83 Stellungnehmern spricht sich eine überwiegende Mehrheit für eine Abgabe auf E-Fahrzeugen aus. Ebenfalls eine Mehrheit der Stellungnehmer ist damit einverstanden, die generierten Einnahmen für den NAF zweckzubinden. Uneinheitlicher sind die Vorstellungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung dieser Abgabe auf E-Fahrzeugen. Bspw. wird gefordert, dass diese Abgabe nicht pauschal, sondern strecken- bzw. leistungsabhängig erhoben wird oder dass der Einführungszeitpunkt anders gewählt werden sollte. Abgelehnt wird die Abgabe auf E-Fahrzeugen von 5 Stellungnehmern, darunter vom TCS.
Teuerungsausgleich
61 Stellungnehmer stimmen dem Vernehmlassungsvorschlag zu, wobei 6 von ihnen gewisse Detailanpassungen wünschen. Von den 30 Stellungnehmern, die gegen den Vernehmlassungsvorschlag